Politik

Entlastungen fix – so viel Geld kriegst du zusätzlich

Es ist fix! Die Regierung hat die Kalte Progression abgeschafft und es werden noch weitere Entlastungen auf den Weg gebracht. Die Details.

Den Menschen soll durch die Abschaffung der Kalten Progression mehr Geld übrig bleiben.
Den Menschen soll durch die Abschaffung der Kalten Progression mehr Geld übrig bleiben.
Dieter Moebus / ChromOrange / picturedesk.com (Symbolbild)

Österreich bleibt von globalen Verwerfungen nicht verschont und durchlebt, wie die gesamte Eurozone und auch Regionen außerhalb Europas, erstmals seit vielen Jahren eine Hochinflationsphase. Die Menschen werden dadurch in ihrer Kaufkraft geschwächt, sehen sich mit empfindlichen Preiserhöhungen konfrontiert und geraten nicht zuletzt aufgrund steigender Energiekosten und Zinsen in wirtschaftliche Bedrängnis.

Mitte Juni hatte die Bundesregierung Direkthilfen und strukturelle Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Auswirkungen der Teuerung abzufedern. Neben schnellen Hilfen wie dem Teuerungsausgleich oder dem Teuerungsabsetzbetrag wurde auch die Abschaffung der kalten Progression und die Valorisierung der Sozial- und Familienleistungen beschlossen.

Die Bundesregierung hat am Mittwoch im Ministerrat auf eine Ausgestaltung dieser Abschaffung der schleichenden Steuererhöhung und der Anhebung der Sozialleistungen geeinigt.

Neben diesen beiden Maßnahmen bringt die Regierung unter anderem auf den Weg:

➤ Senkung des Dienstgeber-Beitrags

➤ Steuerfreiheit von Zuschüssen des Arbeitgebers im Rahmen von "Carsharing"

➤ Steuerfreies Aufladen emissionsfreier arbeitsgebereigener Kraftfahrzeuge

➤ Entlastungen für die Land- und Forstwirtschaft

Insgesamt sorgt die Abschaffung der kalten Progression bis zum Jahr 2026 zu einer zusätzlichen Wertschöpfung von rd. 1% des BIP und zu einem Beschäftigungszuwachs von bis zu 36.700 Arbeitsplätzen.

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    Entlastung für 7,5 Millionen Personen
    Entlastung für 7,5 Millionen Personen
    BMF

    Abschaffung der Kalten Progression

    Mit der Abschaffung der Kalten Progression wird ein Meilenstein in der österreichischen Steuerpolitik gesetzt. Ab dem kommenden Jahr wird der reale Einkommensverlust der Menschen, der durch den Effekt der Kalten Progression verursacht wird, durch eine Anpassung der wesentlichen Elemente des Einkommensteuertarifs an die Inflationsrate abgegolten.

    Die automatische Anpassung erfolgt in einem Ausmaß von zwei Dritteln. Basierend darauf unterliegen die Betragswerte

    ➤ der für die Anwendung des progressiven Steuertarifs maßgebenden Grenzbeträge (mit Ausnahme des für die Anwendung des Spitzensteuersatzes von 55% geltenden Betrages von 1 Mio. Euro),

    ➤ des Alleinverdiener-, des Alleinerzieher- und des Unterhaltsabsetzbetrages,

    ➤ der Verkehrsabsetzbeträge und des Zuschlags zum Verkehrsabsetzbetrag,

    ➤ der Pensionistenabsetzbeträge,

    ➤ der Erstattung des Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrages sowie der SV-Rückerstattung und des SV-Bonus,

    einer automatischen Inflationsanpassung im Ausmaß von zwei Dritteln der Inflationsrate, wirksam jeweils ab dem Folgejahr.

    Durch die Abschaffung der kalten Progression wird eine Gesamtentlastung bis 2026 von voraussichtlich rund 20 Mrd. Euro sichergestellt. Das verbleibende Drittel (617 Mio. Euro) wird für Entlastungsmaßnahmen verwendet:

    ➤ Die Grenzbeträge der untersten beiden Tarifstufen werden über die Höhe der Inflationsrate erhöht. Das bedeutet: Niedrige und mittlere Einkommen werden über die Inflationsrate hinausgehend entlastet.

    ➤ Auch die Absetzbeträge (Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag, Verkehrsabsetzbeträge, Pensionistenabsetzbeträge) werden in voller Höhe der Inflation angepasst.

    ➤ Die sonstigen Tarifstufen der Einkommsteuergrenzbeträge werden mit Ausnahme des Spitzensteuersatzes um zwei Drittel der Inflationsrate erhöht.

    Erhöhung der Sozial- und Familienleistungen im Detail

    ➤ Kranken-, Rehabilitations- und Wiedereingliederungsgeld; Umschulungsgeld; Studienbeihilfe; Schülerbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus; Familienbeihilfe, Schulstartgeld, Mehrkindzuschlag und Kinderabsetzbetrag werden anhand einer Valorisierungsautomatik erstmalig ab kommendem Jahr in voller Höher der Inflationsrate angepasst.

    ➤ Entfall der Anrechnung des Familienzeitbonus auf einen späteren Kinderbetreuungsgeldbezug zum Zweck einer Erhöhung der partnerschaftlichen Beteiligung der Väter an der Kinderbetreuung (Väteranreiz).

    ➤ Erhöhung der Zuverdienstgrenze, damit jene Eltern, die nicht von der individuellen Zuverdienstgrenze profitieren, während des Bezugs des Kinderbetreuungsgeld-Kontos mehr dazuverdienen können.

    ➤ Ausbezahlung des Schulstartgelds ab dem Jahr 2023 gemeinsam mit der Familienbeihilfe im August statt wie bisher im September.

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      Karl Schöndorfer / picturedesk.com
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