Politik
Neue Entlastungen – so viel Gehalt bleibt dir mehr
Der Ministerrat beschließt die Abschaffung der Kalten Progression und die jährliche Anpassung der Sozialleistungen. Was du jetzt wissen musst.
Am heutigen Mittwoch, 14. September, wird das Ende der Kalten Progression sowie die automatische Valorisierung der Sozialleistungen besiegelt – "Heute" berichtete. Die türkis-grüne Bundesregierung hat die Verhandlungen zu den strukturellen Maßnahmen gegen die Teuerungen in Österreich erfolgreich abgeschlossen.
Abgeschafft wird die schleichende Steuererhöhung dabei mit Jahresbeginn. Dadurch wird möglich, dass ab 1. Jänner 2023 Sozial- und Familienleistungen – wie zum Beispiel Kranken-, Reha-, Umschulungsgeld, Studienbeihilfe, Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderabsetzbetrag – entsprechend der jährlichen Valorisierungsautomatik angepasst werden.
Die Einkommenssteuer-Grenzbeträge – außer der Höchststeuersatz von 55 Prozent – werden im Zuge der Abschaffung der Kalten Progression zu zwei Dritteln automatisch an die Inflation angepasst. Das verbleibende Drittel der Inflationsrate wird jährlich für Entlastungsmaßnahmen verwendet.
"Das war immer der Plan"
Die von WIFO und IHS errechnete schleichende Steuererhöhung hat ein Volumen von 1,85 Milliarden Euro. Durch die automatische Anpassung wird um 1,23 Mrd. Euro ausgeglichen. 617 Mio. Euro werden für folgende Entlastungsmaßnahmen verwendet:
Die Grenzbeträge der untersten beiden Tarifstufen werden über die Höhe der Inflationsrate erhöht. Das bedeutet: insbesondere niedrige und mittlere Einkommen werden über die Inflationsrate hinausgehend entlastet.
Die Absetzbeträge (Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag, Verkehrsabsetzbeträge, Pensionistenabsetzbeträge) werden in Höhe der vollen Inflation angepasst.
"Das war immer der Plan, dieses eine Drittel umzuverteilen, sozial auszutarieren, dass wir das so in der Form verwenden. Da sind die untersten Einkommen natürlich besonders gefordert und deswegen werden wir die erste und zweite Tarifstufe zusätzlich entlasten", erklärte Finanzminister Magnus Brunner im ORF-Report.
Beispiel Vollzeitbeschäftigte
Ein Rechenbeispiel: Eine vollzeitbeschäftigte Person, die monatlich 2.161 Euro brutto verdient, erspart sich im Jahr 2023 371 Euro, im zweiten Jahr sind es bereits 810 Euro, im dritten Jahr 1.105 Euro und im vierten Jahr 1.276 Euro. Gesamt macht das einen Betrag von 3.561 Euro – zusätzlich! Die Beträge summieren sich also.
Das ist die Kalte Progression
Bei der Kalten Progression handelt es sich um einen Effekt, der durch das Zusammenwirken eines progressiven Steuertarifs, der Inflation und Gehaltserhöhungen entsteht. Gehälter werden jedes Jahr angehoben, die Tarifstufen blieben aber unverändert.
Wenn die Einkommen steigen, die Tarifstufen aber fix sind, erhöht sich die Steuerleistung, wenn man in eine Stufe vorrückt. Folge: Von der Bruttoerhöhung bleibt netto weniger über. Je mehr Arbeitnehmer durch Lohnerhöhungen also in höhere Tarifstufen vorrücken, desto mehr schöpft der Staat von den Lohnerhöhungen ab.