Niederösterreich

Nazi-Postings – Ex-Wirt zu bedingter Haft verurteilt

Während der Pandemie waren Gottfried Küssel und Corona-Leugner bei ihm zu Gast. Wegen Nazi-Postings musste ein Ex-Wirt in Wr. Neustadt vor Gericht.

Erich Wessely
Gericht Wr. Neustadt
Gericht Wr. Neustadt
Bild: Fritz Schaler

Ein ehemaliger Wirt ist am Freitagabend in Wiener Neustadt nach dem Verbotsgesetz zu 14 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Mann soll auf seinem Telegram-Kanal Nazi-Propaganda veröffentlicht haben. Das geschlossene Lokal im Bezirk Neunkirchen war während der Pandemie Schauplatz von Polizeieinsätzen. Unter den Gästen waren laut Polizei der verurteilte Neonazi Gottfried Küssel und Corona-Leugner. Das Urteil ist nach Angaben des Landesgerichts nicht rechtskräftig.

Vorwurf der Holocaust-Leugnung

Dem Beschuldigten wurde in der Geschworenenverhandlung vorgeworfen, den Holocaust geleugnet und gröblich verharmlost zu haben. Er soll laut Anklage via Telegram Dokumente zu Opferzahlen unter der deutschen Bevölkerung im Zweiten Weltkrieg und ein Schreiben mit dem Text "Bezugnehmend auf Ihr vorbezeichnetes Schreiben teilen wir Ihnen höflich mit, daß es im KZ Dachau bis 1945 und auch nach 1945 keine Vergasungsöfen gegeben hat. Es bestand nur ein Krematorium." veröffentlicht haben, sowie den Kommentar "Die Dokumente beweisen die Lüge über Deutschland!".

Telegram-Posting

Zu einem weiteren Vorwurf nach dem Verbotsgesetz in Zusammenhang mit einem Telegram-Posting erfolgte ein Freispruch. Verurteilt wurde der Mann auch wegen Siegelbruchs. Ein Verfahren wegen Beleidigung wurde ausgeschieden, weil ein Zeuge nicht erschien.

Die bedingte Haft im Ausmaß von 14 Monaten wurde als Zusatzstrafe zu einem Urteil vom 7. November 2022 ausgesprochen. Damals hatte der Angeklagte wegen Betrugs, öffentlicher Beleidigung sowie Missbrauchs von Tonaufnahmen und Abhörgeräten vier Monate bedingt erhalten. Die Staatsanwaltschaft gab am Freitagabend keine Erklärung ab, die Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Illegaler Betrieb in Corona-Sperre

Die Staatsanwaltschaft hatte im März 2022 Ermittlungen nach dem Verbotsgesetz nach einer von "Stoppt die Rechten" eingebrachten Sachverhaltsdarstellung aufgenommen. Bei Polizeieinsätzen in dem offiziell seit längerem geschlossenen Lokal war im Februar des Vorjahres illegaler Betrieb aufgeflogen, zahlreiche Gäste hatten keinen 2G-Nachweis. Bei vorangegangenen Kontrollen waren laut Exekutive mehrere zum Teil polizeibekannte und dem Corona-Leugner-Milieu zuzuordnende Gäste angetroffen worden.

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