Politik
Nationalratswahl 2017: Ab jetzt kann gewählt werden
Per Wahlkarte kann man bereits ab Montag auf dem Postweg seine Stimme für die Nationalratswahl am 15. Oktober abgeben.
Schon vier Wochen vor der Nationalratswahl können die ersten Österreicher ihre Stimme abgeben: Die Ausstellung der Wahlkarten hat am Montag begonnen.
Wer am Wahltag zum Beispiel wegen Ortsabwesenheit oder aus gesundheitlichen Gründen nicht ins Wahllokal kommen kann, hat wieder die Möglichkeit einer Briefwahl. Anträge auf eine Wahlkarte werden bis 11. Oktober 2017 schriftlich und bis 13. Oktober, 12 Uhr, persönlich gestellt werden.
Die Postkästen werden ausnahmsweise auch am Samstag vor der Wahl bundesweit geleert. Somit haben Briefwähler bis einen Tag vor dem Wahlsonntag Zeit, Ihre Wahlkarte einzuwerfen. Nach den Problemen mit den Klebestreifen bei der Hofburg-Wahl ging der Auftrag für die Briefkuverts diesmal übrigens wieder an die Österreichische Staatsdruckerei.
>>> Alle Informationen zu den aktuellen Wahlkarten-Regeln lesen Sie hier
Die Auszählung der Wahlkarten erfolgt fast gänzlich in den Tagen nach der Wahl. Nur jene Wahlkarten, die im eigenen Wahlkreis abgegeben wurden, können ausgezählt werden. Die Wahlkarten, die in fremden Wahlkreisen eingelangt sind, müssen an den richtigen Wahlkreis verschickt werden und werden erst am Donnerstag ausgezählt.
Zur Erklärung einige Beispiele:
Beispiel 1 - Briefwahl
Sie können nicht zuhause wählen und beantragen deshalb eine Wahlkarte. Diese füllen Sie aus und verschließen das (Achtung: beige!) Kuvert. Durch die eidesstattliche Erklärung, die Sie außen am Kuvert unterschreiben, wird ihre Wahlkarte zur Briefwahlstimme. Sie werfen sie in den Postkasten und Ihre Stimme landet bei der Bezirkswahlbehörde.
Beispiel 2 - Wahlkarte in fremdem Wahllokal
Sie verbringen das Wochenende bei Ihrer Oma in der Wachau und werden mit ihr wählen gehen. Auch hier müssen Sie eine Wahlkarte beantragen. Diese nehmen Sie dann mit ins Wahllokal und können dort ihre Stimme (ebenfalls in einem beigen Kuvert) abgeben.
Beispiel 3 - Wahlkarte vorher im Wahllokal abgeben
Wer eine Wahlkarte beantragt hat und diese noch vor dem Wahltermin am 15. Oktober persönlich abgeben will, muss diese bei den zuständigen Bezirkswahlbehörden tun. (red)