Politik

Nach Strache-Freispruch – WKStA meldet Berufung an

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat in der Causa Prikraf Berufung angemeldet

Heute Redaktion
Heinz-Christian Strache und Walter Grubmüller
Heinz-Christian Strache und Walter Grubmüller
EVA MANHART / APA / picturedesk.com

Am Dienstag wurde Ex-FPÖ-Chef Heinz Christian Strache am Wiener Straflandesgericht in der Causa PRIKRAF freigesprochen, "Heute" berichtete. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat nun Berufung angemeldet, wie bestätigte eine Sprecherin des Straflandesgerichts Wien gegenüber der APA bestätigte.

Freispruch nicht rechtskräftig

Somit sind die Freisprüche gegen den ehemaligen FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache und den Privatklinikbetreiber Walter Grubmüller nicht rechtskräftig. Der Prozess hatte nach einem Spruch des Oberlandesgerichts Wien (OLG) bereits wiederholt werden müssen.

Ex-FPÖ-Chef Heinz Christian Strache war wegen Bestechlichkeit angeklagt. Konkret ging es im Prozess um einen vermuteten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing. 

Strache-Anwalt versteht Berufung nicht

Grubmüller, der Inhaber der Privatklinik Währing, soll der FPÖ 12.000 Euro gespendet haben. Dafür hätte sich Strache für die Aufnahme der Klinik in den Prikraf einsetzen sollen. Die beiden bestritten stets die Vorwürfe.

Im Gegensatz zum ersten Prozess sah das Gericht am Dienstag keinen Beweis für Korruption. In dem Berufungsverfahren durch die WKStA muss nun wieder das Oberlandesgericht Wien entscheiden. Straches Rechtsanwalt Johann Pauer kommentierte: "Man muss nicht alles im Leben verstehen."

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    Heinz Christian Strache wurde am Dienstag am Wiener Straflandesgericht freigesprochen.
    Heinz Christian Strache wurde am Dienstag am Wiener Straflandesgericht freigesprochen.
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