Coronavirus

Nach 3 Jahren! Am Sonntag endet letzte Maskenpflicht

Am 30. April ist es endlich so weit! Nach drei Jahren endet am Sonntag die letzte Maskenpflicht in Österreich. Was dann noch weiter gilt.

Am 30. April endet die letzte Maskenpflicht in Österreich.
Am 30. April endet die letzte Maskenpflicht in Österreich.
GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com

Am 6. April 2020 startete in Österreich die Maskenpflicht in Supermärkten, ab 1. Mai 2020 galt sie in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen. Exakt drei Jahre später endet am Sonntag, 30. April, die letzte noch gültige Verpflichtung, Masken zu tragen. Sie betraf zuletzt Spitäler, Alten- und Pflegeheime, Arztpraxen und andere Orte, an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden.

Mit Ende Juni werden auch alle weiteren Maßnahmen enden. "Die hohe Immunität der Bevölkerung erlaubt uns, die Schutzmaßnahmen geordnet zu beenden", betont Gesundheitsminister Johannes Rauch. "Beim Übergang von Impfungen, Tests und COVID-19-Medikamenten in den regulären Betrieb sind wir im Zeitplan."

Corona keine meldepflichtige Krankheit mehr

Die bestehende COVID-19-Basismaßnahmenverordnung läuft wie geplant mit 30. April aus. Auch die Risikogruppenfreistellungsverordnung endet an diesem Tag. Sie ermöglichte, dass Personen vom Dienst freigestellt werden können, die nicht im Homeoffice arbeiten können und für die es keine Möglichkeit zum Schutz am Arbeitsplatz gibt.

Am 30. Juni sollen dann alle verbleibenden Corona-Maßnahmen enden. Corona wird dann keine meldepflichtige Krankheit mehr sein. Die Corona-Schutzimpfung und COVID-19-Medikamente bleiben für die Patienten danach weiterhin kostenlos. Das Testen von Menschen mit Symptomen bleibt bei niedergelassenen Ärzten ebenfalls kostenlos, wenn eine Behandlung mit COVID-19-Medikamenten abzuklären ist. Das Abwassermonitoring wird fortgeführt und auf weitere Krankheitserreger ausgeweitet.

Österreich gut vorbereitet

Gesundheitsminister Johannes Rauch sieht Österreich für den Übergang gut vorbereitet: Das COVID-19-Überführungsgesetz befindet sich seit Anfang April in Begutachtung. Die Begutachtungsfrist endet am kommenden Mittwoch, 3. Mai. "Wir haben alle notwendigen Vorbereitungen getroffen, um den Menschen in Österreich auch nach dem 30. Juni eine hervorragende Versorgung zu bieten. Die Eckpfeiler wie Impfungen, Tests, Medikamente oder das Abwassermonitoring sind damit langfristig gesichert", so Rauch.

Die Maskenpflicht hat nach Ansicht des Gesundheitsministers wesentlich dazu beigetragen, "dass Österreich gut durch die Corona-Pandemie gekommen ist. FFP2-Masken bleiben ein wirkungsvoller Schutz vor einer Infektion nicht nur mit Corona, sondern auch vor vielen weiteren Infektionskrankheiten. Besonders beim engen Kontakt mit älteren Personen oder Menschen mit Vorerkrankungen ist das Tragen einer Maske auch in Zukunft sinnvoll."

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