Politik
Morgen schon fällt die Maske im Büro
Am 1. Juli fällt mit wenigen Ausnahmen die Maskenpflicht in Büros. Auch im privaten Bereich gibt es Lockerungen. Das sind die Details.
Jetzt ist es fix: In Büros gilt ab 1. Juli grundsätzlich keine Maskenpflicht mehr. Die Ausnahme: Im Kundenbereich einer Betriebsstätte (zum Beispiel Handel, Versicherung oder Bank) bleibt die Maskenpflicht für Kunden und Mitarbeiter weiter aufrecht. Es genügt allerdings ein Mund-Nasen-Schutz. In diesen Fällen gibt es auch keine Möglichkeit des allgemeinen "Freitestens" aus der Maskenpflicht.
Weiteres Novum: Veranstaltungen ab 100 Personen müssen gemeldet, ab 500 Personen von der Behörde genehmigt werden. Ein 3G-Nachweis ist für alle Pflicht. Zu sich nach Hause darf man aber (ohne 3G-Nachweis) so viele Personen einladen, wie man will. Sie dürfen nur nicht in den Garten, die Garage oder die Scheune, weil diese Orte nicht "der Stillung eines unmittelbaren Wohnbedürfnisses dienen". Die Gäste müssen also in der Wohnung bleiben. Auch für Begräbnisse, religiöse Feiern oder politische Veranstaltungen gelten grundsätzlich keine Beschränkungen mehr.