Niederösterreich

Missstände in Mastbetrieb – Konsequenzen gefordert

Nach den aufgedeckten Missständen in einem nö. Mastbetrieb kommt auch die Behörde unter Druck. Wurde zu spät, zu lasch reagiert?

Erich Wessely
Verein gegen Tierfabriken (VGT) ortet Missstände in einem Mastbetrieb im Bezirk St. Pölten-Land.
Verein gegen Tierfabriken (VGT) ortet Missstände in einem Mastbetrieb im Bezirk St. Pölten-Land.
VGT

Die vom Verein gegen Tierfabriken (VGT) georteten Missstände in einem Mastbetrieb im Bezirk St. Pölten-Land haben auch am Tag nach dem Bekanntwerden für Wirbel gesorgt. Die Bundes-SPÖ und der VGT forderten eine Reform der Kontrollen landwirtschaftlicher Betriebe, Niederösterreichs Grüne orteten ein Behördenversagen. Die Staatsanwaltschaft St. Pölten führe "noch kein Verfahren", sagte Sprecher Leopold Bien am Mittwoch zur APA. Es liege noch keine Anzeige vor.

Kontrolle im Schnitt alle 50 Jahre

Im Moment werde ein Betrieb durchschnittlich alle 50 Jahre vom Amtstierarzt kontrolliert, hob SPÖ-Tierschutzsprecher Dietmar Keck in einer Aussendung hervor. Betreuungstierärzte, die jeder Hof beschäftigt, würden vom Bauern selbst ausgesucht. Dieses "System der Selbstkontrolle" müsse zu einem "System der Verantwortung" werden. Als Änderungsvorschläge wurden ein Rotationsprinzip für Betreuungstierärzte sowie ein dichteres Kontrollnetzwerk durch die Amtstierärzte ins Spiel gebracht. Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) müsse "alles unternehmen um zu schauen, ob der Bezirkshauptmann sich an die geltenden Gesetze gehalten hat und die notwendigen Kontrollen vorgenommen wurden".

Kontrollsystem laut VGT ineffektiv

In ein ähnliches Horn wie Keck stieß am Mittwoch der VGT. Aus jahrzehntelanger Erfahrung zeige sich, dass das Kontrollsystem ineffektiv sei und einzelne Organe offenbar nicht willig seien oder es ihnen nicht möglich sei, ihren Auftrag im Sinne des Tierschutzes zu erfüllen. Hinsichtlich des Falles im Bezirk St. Pölten wurde erneut ein Tierhaltungsverbot gefordert.

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    Verein gegen Tierfabriken (VGT) ortet Missstände in einem Mastbetrieb im Bezirk St. Pölten-Land.
    Verein gegen Tierfabriken (VGT) ortet Missstände in einem Mastbetrieb im Bezirk St. Pölten-Land.
    VGT

    Ein "System des Schweigens und Wegschauens" angesichts der Zustände in dem Tiermastbetrieb sah Helga Krismer, die Landessprecherin der Grünen. "Wie kann es sein, dass über einen langen Zeitraum so ein Missstand unbeachtet bleiben kann? Und wie kann es sein, dass die zuständigen Behörden seit fast zehn Jahren über den Problembetrieb Bescheid wissen?", stellte Krismer in den Raum.

    Bereits 2013 Anzeige erstattet

    Ein am Dienstag veröffentlichtes Video zeigt sterbende Schafe, Rinder in Fäkalien, verwesende Tiere im Stall und Leichen in Tonnen vor dem Gebäude des Mastbetriebes. Der VGT hat nach eigenen Angaben Anzeigen bei der Bezirkshauptmannschaft (BH) und der Staatsanwaltschaft St. Pölten eingebracht. Bereits im Jahr 2013 habe der VGT Anzeige gegen den Betrieb erstattet und ein Tierhalteverbot gefordert.

    Wie Bezirkshauptmann-Stellvertreter Christian Pehofer am Dienstag erklärte, prüfe die BH nun die Setzung weiterer Maßnahmen, wie die Erteilung eines Mängelbehebungsbescheides unter Androhung eines Tierhalteverbotes bzw. alternativ dazu den Ausspruch eines Tierhalteverbotes sowie die Einleitung von Verwaltungsstrafverfahren. Seit der Anzeige 2013 habe der Betrieb die Anzahl der Tiere reduziert und die per Bescheid vorgeschriebenen Maßnahmen umgesetzt, betonte Pehofer. Amtstierärztliche Kontrollen zuletzt 2019 und 2020 hatten laut BH keine Auffälligkeiten ergeben.

    Ministerium fordert Bericht

    "Bezüglich der eklatanten Missstände in einem Mastbetrieb in NÖ hat das BMSGPK (Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Anm.) das Land Niederösterreich beauftragt, einen Bericht zu den Vorkommnissen zu liefern", wurde am Mittwochnachmittag mitgeteilt. "Das BMSGPK als zuständiges Tierschutzministerium arbeitet laufend daran, in ganz Österreich ein hohes Tierschutzniveau sicherzustellen", hieß es. Länder und Behörden seien hier in der Pflicht, über sie laufe der Vollzug.

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