Wiener Modell ermöglicht es

Mindestsicherung: Jeden Monat 14 Tage "Urlaub" erlaubt

Bezieher der Mindestsicherung bekommen nicht nur finanzielle Unterstützung, sie dürfen in Wien auch zwei Wochen am Stück "Urlaub" gehen – monatlich.

Newsdesk Heute
Mindestsicherung: Jeden Monat 14 Tage "Urlaub" erlaubt
Ein Antrag auf Mindestsicherung.
Weingartner-Foto / picturedesk.com

Während Menschen, die in Österreich Vollzeit arbeiten gehen, im Schnitt 2.643 Euro netto verdienen und die Mindestpension derzeit 1.155 Euro beträgt, sorgt ein Mindestsicherungsfall in Wien seit einer Woche für hitzige Debatten in der Bevölkerung – und Schlagzeilen in den Medien.

Eine syrische Großfamilie erhält in der Bundeshauptstadt nämlich 4.600 Euro monatlich – netto. In anderen Bundesländern würde die Sozialhilfe für das Migranten-Paar mit sieben Kindern deutlich geringer ausfallen. So wären es etwa in Niederösterreich 2.150 Euro weniger.

Klimabonus, Schulstartgeld und Co.

Doch die Großfamilie erhält nicht nur knapp 4.600 Euro Mindestsicherung, sondern bekommt zusätzlich noch weitere Unterstützungen, darunter etwa den Klimabonus, das Schulstartgeld, Hilfe in besonderen Lebenslagen, eine Rezeptgebührenbefreiung oder auch den Kultur- und Mobilpass.

Dank des Wiener-Modells können sich Bezieher der Mindestsicherung aber nicht nur über diverse (finanzielle) Unterstützungen freuen, sie haben auch gewisse Freiheiten, was einen "Urlaub" bzw. freie Tage betrifft. Denn im Gegensatz zu Personen, die beim AMS gemeldet sind, dürfen Bezieher der Mindestsicherung 14 Tage "Urlaub" nehmen – und zwar bei vollem Bezug!

"Urlaub" ist meldepflichtig

Bedeutet im Klartext: Personen, die in Wien Mindestsicherung erhalten, dürfen maximal zwei Wochen am Stück auf "Urlaub" sein – und zwar mehrmals im Jahr! Auswirkungen auf ihre Sozialleistung hat das aber nicht, sie bekommen die volle Mindestsicherung ausbezahlt.

Und dabei spielt es auch überhaupt keine Rolle, ob sie sich in einem anderen Bundesland aufhalten, oder im Ausland. Ein "Urlaub" bzw. eine "Ortsabwesenheit" ist bei der MA40 aber unter allen Umständen meldepflichtig.

Bezieher der Mindestsicherung, die 15 Tage oder mehr auf "Urlaub" sind bzw. sich nicht in Wien aufhalten, müssen das Geld, was sie aufgrund ihrer nicht gemeldeten Ortsabwesenheit zu Unrecht erhalten haben, an die MA40 zurückzahlen.

Voraussetzung für Mindestsicherung

Die Mindestsicherung ist eine finanzielle Unterstützung. Sie sichert die Lebenshaltungskosten und die Miete von Wiener mit geringem oder keinem Einkommen:

- Kein Einkommen oder

- Ein Einkommen unterhalb der Grenze:

* Alleinstehende oder Alleinerzieher: 1.155,84 Euro

* Personen ab dem vollendeten 25. Lebensjahr, die mit anderen Personen in einer Ehe, eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft leben (pro Person): 809,09 Euro

* Zusätzlich für minderjährige Kinder (pro Kind): 312,08 Euro

- Lebensmittelpunkt, Hauptwohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt in Wien

- Österreichische Staatsbürgerschaft oder österreichischen Staatsbürger gleichgestellte Personen

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    privat, iStock

    Auf den Punkt gebracht

    • In Wien erhalten Bezieher der Mindestsicherung nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern dürfen auch monatlich 14 Tage "Urlaub" nehmen, ohne dass sich dies auf ihre Sozialleistungen auswirkt
    • Eine syrische Großfamilie erhält in Wien 4.600 Euro Mindestsicherung sowie zusätzliche Unterstützungen wie den Klimabonus und das Schulstartgeld
    • Das Wiener-Modell erlaubt es den Beziehern der Mindestsicherung, 14 Tage am Stück "Urlaub" zu nehmen, ohne dass ihre Sozialleistungen gekürzt werden, solange sie ihre Abwesenheit melden
    red
    Akt.