Politik
Meischberger muss weitere 1,3 Mio. Steuern zahlen
Walter Meischberger sitzt nicht nur im Buwog-Prozess vor Gericht, ein anderer Richter entschied nun, dass ihm eine weitere Steuernachzahlung blüht.
Gegen diese Rechnung hat sich Walter Meischberger bis zum Schluss gewehrt. In der Causa Buwog hat er bereits 3,7 Millionen Euro Steuern nachgezahlt, nun muss er weitere 1,3 Millionen drauflegen. Insgesamt also 5 Millionen Euro.
Buwog-Provision
Hintergrund des ganzen ist der Verkauf der Bundeswohnungen im Jahr 2004. Damals flossen 9,6 Millionen Euro Provision an Walter Meischberger und Peter Hochegger. Ob Karl-Heinz Grasser auch kassiert hat, ist derzeit Gegenstand des Buwog-Prozesses am Wiener Landesgericht.
Abgesehen von dieser strafrechtlichen Komponente gibt es auch noch einen steuerlichen Aspekt. Von diesen 9,6 Millionen wurde ursprünglich nämlich kein Cent an Steuern gezahlt. Erst als die Causa Buwog im Jahr 2009 aufflog, erstattete der heute 60-Jährige als Empfänger der Provision Selbstanzeige bei der Finanz.
Damals zahlte er 3,7 Millionen Euro nach. Was unklar war: Ob Meischberger zusätzlich noch 1,3 Millionen Euro Umsatzsteuer zahlen muss. Dieser Aspekt wurde erst kürzlich - zehn Jahre später - vom Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Ergebnis: Ja, er muss. In weitere finanzielle Nöte stürzt der Tiroler aufgrund dieses Urteils jedoch nicht (er bekommt für den Buwog-Prozess Verfahrenshilfe). Die Finanz hat die Summe schon seit Jahren für den Fall einer Entscheidung zurückgehalten.
Steuerbefreiung oder nicht?
Und das alles, obwohl Meischberger nach wie vor der Meinung ist, dass er keine Steuern zahlen hätte müssen. Er hat das zur Privatisierung beschlossene Buwog-Begleitgesetz stets so ausgelegt, dass seine Leistung für das siegreiche Österreich-Konsortium und somit auch die Provision von Steuern befreit sind. Erst vorige Woche im Buwog-Gerichtssaal erneuerte er diese Ansicht.