Burgenland

Mehrere gleiche Adressen im Ort – Rettung fuhr falsch 

Was klingt, wie ein Sketch, ist knallharte Realität. Im Burgenland gibt es in einer Gemeinde mehrere gleichlautende Adressen. Das führt zu Problemen.

Michael Rauhofer-Redl
In einem Fall fuhr das Rote Kreuz zur "falschen" Adresse. Symbolbild.
In einem Fall fuhr das Rote Kreuz zur "falschen" Adresse. Symbolbild.
Getty Images

Verwirrspiel um gleichlautende Adressen in St. Martin an der Raab (Bezirk Jennersdorf) im Südburgenland. Das ORF-Format "Bürgeranwalt" widmet sich in seiner Sendung am Samstag einem selbst für österreichische Verhältnisse nicht alltäglichem Kuriosum.

In der rund 2.000 Einwohner zählenden Gemeinde gibt es nämlich insgesamt fünf Hauptstraßen. Dies führt dazu, dass Post, Zustelldienste, aber auch Einsatzkräfte immer wieder versehentlich die falsche Adresse anfahren.

Rettung fuhr zu "falscher" Adresse

Doch der Umstand des Adressen-Chaos kann auch zu massiven Problemen führen, etwa dann, wenn für Einsatzkräfte jede Sekunde zählt. Genau das ist dem ORF zufolge auch Ende des vergangenen Jahres geschehen.

Denn die Adresse Hauptstraße 37 gibt es beispielsweise drei Mal. Kurz vor Weihnachten kam es deswegen zu einem fehlgeleiteten Einsatz des Roten Kreuzes. Volksanwältin Gabriela Schwarz fordert daher die Gemeindevertretung auf, die Bezeichnungen der Straßen zu ändern. 

Wurde Frau um sechsstellige Summe betrogen?

Ebenfalls in der Sendung: Als Frau Weinert zur Erwachsenenvertreterin ihrer an Demenz erkrankten Schwester bestellt wird, entdeckt sie, dass auf den Konten und im Safe bei einer Bank im Waldviertel "einiges nicht stimmt". Mehrere hunderttausend Euro sind verschwunden. Frau Weinert engagierte einen Anwalt und erstattete Anzeige. Hat ein Privatkundenbetreuer die betagte Bankkundin um viel Geld betrogen?

Und: Der 81-jährige Herr M. stürzte auf einem Gehsteig in Wien, die Asphaltdecke brach plötzlich ein. Durch den Sturz verletzte er sich schwer. Die Haftpflichtversicherung der für Straßenverwaltung und Straßenbau zuständigen MA28 verweigerte aber zunächst jegliche Entschädigungsleistung, da der unter der Asphaltdecke gebildete Hohlraum nicht vorhersehbar gewesen sei.

Volksanwältin Schwarz vermutete hingegen grobe Fahrlässigkeit des Wegehalters und forderte Schadenersatz für Herrn M. Jetzt gibt es ein finanzielles Angebot für ihn.

Die Sendung "Bürgeranwalt" wird am Samstag (18.02.2023) um 18.00 Uhr auf ORF2 ausgestrahlt.

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