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Österreich blitzt mit Maut-Klage bei EU ab

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat am Mittwoch empfohlen, die Klage Österreichs gegen die deutsche Pkw-Maut abzuweisen.

Heute Redaktion
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Mautklage gegen Deutschland: Generalanwalt der EU sieht keinen Bruch des Unionrechts
Mautklage gegen Deutschland: Generalanwalt der EU sieht keinen Bruch des Unionrechts
Bild: picturedesk.com

So heißt es im Schlussantrag, dass deutschen Fahrzeughaltern eine Entlastung bei der Kfz-Steuer in Höhe des Mautbeitrags zugutekommt, stelle "keine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit dar".

Eine herbe Schlappe für Österreich, denn obwohl das endgültige Urteil des EuGH erst in mehreren Wochen erwartet wird, folgt dieses in rund 80 Prozent der Empfehlung des Generalanwalts, wie die APA meldet.

Österreich ist der Ansicht, dass Deutschland mit der Festlegung der Infrastrukturabgabe gegen mehrere Bestimmungen des Unionsrechts verstoßen habe. Die Maut würde den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr beeinträchtigen, so die Argumentation.

Allerdings hätte die Republik laut Generalanwalt "keinerlei Nachweise" für eine Diskriminierung darlegen können. Und: Es gebe keine Anhaltspunkte, die auf eine Behinderung des Marktzugangs hindeuten könnten. Eine Auswirkung auf die Verkehrsfreiheiten scheine daher ungewiss bzw. "allenfalls mittelbar" zu sein.

"Grundlegendes Missverständnis des Begriffs 'Diskriminierung'"

Nach Ansicht des Generalanwalts haben die deutschen Behörden auch "völlig zu Recht die Ansicht vertreten, dass erstens die Kosten des Autobahnnetzes, die bisher hauptsächlich von den Steuerzahlern getragen würden, gleichmäßig auf alle Nutzer, einschließlich der Fahrer ausländischer Fahrzeuge, aufgeteilt werden müssten" und zweitens, "dass die Halter inländischer Fahrzeuge einer unverhältnismäßig hohen Besteuerung unterworfen würden, wenn sie sowohl der Infrastrukturabgabe als auch der Kraftfahrzeugsteuer unterlägen."

Nils Wahl weist zudem darauf hin, dass die deutsche Maut mit zwei weithin anerkannten Dogmen der EU-Verkehrspolitik in Einklang stehe: der Aufteilung der Kosten nach dem Benutzer- und Verursacherprinzip.

Abschließend versetzt der Generalanwalt der Klagen einen symbolischen Todesstoß. Er sei insbesondere der Ansicht, dass das Vorbringen Österreichs auf einem "grundlegenden Missverständnis des Begriffs Diskriminierung" beruhe.

Hofer will Ausländer zur Kasse bitten

Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) hat in Reaktion angekündigt, Österreich werde das endgültige Urteil prüfen lassen. Seine Kampfansage: "Wenn die EU auf Grund der Entscheidung zu Gunsten des deutschen Mautmodels erlaubt, ausländische Verkehrsteilnehmer stärker zur Kasse zu bitten und gleichzeitig einheimische Autofahrer zu entlasten, dann sollte auch Österreich das tun."

In seiner Aussendung betont Hofer, dass sich dieses Modell nicht nur auf das Maut-System umlegen lasse, sondern auch auf andere Bereiche, wie zum Bespiel bei Studiengebühren. Er gehe außerdem davon aus, dass nach einer Entscheidung für das deutsche Maut-Modell die Indexierung der Familienbeihilfe außer Streit stehe. "Ich blicke der Entscheidung mit großem Interesse entgegen", schließt der Verkehrsminister.

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    (rcp)