Gesundheit
Achtung! Wo und für wen die Maske noch Pflicht ist
Während die Bundesregierung immer mehr Öffnungsschritte bekannt gibt, herrscht in der Bevölkerung große Unsicherheit in Bezug auf die Maskenpflicht.
Seit 10. Juni atmet Österreich wieder auf - ganz ohne Maske. Allerdings nicht wirklich ganz: Denn die Maskenpflicht wurde nicht überall und schon gar nicht für jeden aufgehoben. So dürfen die Gäste von Lokalen - insofern sie sich im Freien aufhalten - den Mund-Nasen-Schutz abnehmen, nicht aber die Betreiber und Angestellten.
Auch wer sich auf den Weg zur Toilette macht, die sich in den meisten Fällen innerhalb der vier Wände eines Restaurants befindet, muss die FFP2-Maske aufsetzen. Schließlich betritt der Gast dabei die Innenräume und dort gilt - zumindest noch bis 1. Juli - die Maskenpflicht.
Maskenfrei einkaufen
Im Supermarkt bleibt die Maskenpflicht - wie mehrmals von der Bundesregierung betont - bestehen. Wer allerdings auf der Suche nach hübschen Blumen oder nach der einen oder anderen Gemüsepflanze ist, der darf im Außenbereich von Gärtnereien "ablegen". Für das Personal gelten hier jedoch die gleichen Regeln, wie für Angestellte in der Gastronomie: Die Maske muss auch unter der Sonne aufbleiben, bestätigte das Sozialministerium auf "Heute"-Anfrage.
Schwimmt die Maske mit?
Nein, auch hier gilt: Im Freien und in Nassräumen, sprich im Hallenbad, in der Sauna oder unter der Dusche, muss kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Beim Umziehen in der Garderobe muss die Maske jedoch wieder ausgepackt werden.