Coronavirus

Maskenpflicht auch zu Hause – aber nicht für alle

Die neuen Corona-Regeln sollen dem Vernehmen nach auch im privaten Bereich gelten. Für folgende Personen gilt auch zu Hause eine FFP2-Pflicht.

Michael Rauhofer-Redl
Die Verordnung sieht die Maskenpflicht auch in den eigenen vier Wänden vor. Symbolbild.
Die Verordnung sieht die Maskenpflicht auch in den eigenen vier Wänden vor. Symbolbild.
Getty Images

Während sich die Bundesregierung einerseits wieder auf Corona-Szenarien, die einen Lockdown erfordern, vorbereitet, wird mit der Abschaffung der Quarantäne auf der anderen Seite eines der bisherigen Kernprinzipien des Pandemiemanagements über Bord geworfen. Denn galt es bisher, infizierte Personen möglichst frühzeitig zu isolieren, dürfen diese künftig wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, wenn auch mit einer strikten FFP2-Pflicht. Diese Regelungen, die aus einem Verordnungsentwurf hervorgehen, sehen demzufolge vor, dass Infizierte ins Gasthaus dürfen – ohne jedoch etwas zu konsumieren.

Dann musst du auch zu Hause Maske tragen

Laut "Heute"-Infos dürfte die Verordnung auch einen Eingriff in die privaten Haushalte von Frau und Herr Österreicher mit sich bringen. Denn während man als infizierte Person bislang keinen Besuch empfangen durfte, steht einem das nun wieder frei – genauso wie man als Infizierter auch wieder Freunde besuchen darf.

Allerdings müssen Infizierte in geschlossenen Räumen – gleich ob es sich um die eigenen vier Wände handelt oder nicht – eine FFP2-Maske tragen, wenn es Kontakt zu nicht infizierten Personen gibt. Als Kontakt dürfte hier schon die bloße Anwesenheit gelten. Auch im Freien, etwa bei sommerlichen Grillpartys, sind die Masken verpflichtend, wenn ein Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Einzige Ausnahme: Treffen ausschließlich positiv getestete Personen aufeinander, sind die Verkehrsbeschränkungen ungültig.

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