"Achtung Parkfalle!"

Mann trinkt Kaffee, dann muss er 100 Euro Strafe zahlen

Weil die Parkplätze an einer Tankstelle belegt waren, parkte ein Wiener nebenan. Diese Entscheidung erwies sich Wochen später als großer Fehler.

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Mann trinkt Kaffee, dann muss er 100 Euro Strafe zahlen
Für den Wiener ist der Parkplatz in NÖ nichts anderes als eine Parkfalle. Er ist mehr als sauer.
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Vor wenigen Wochen erhielt Karl Post von der Parkraumüberwachung Park & Control. In dem Schreiben wurde dem Wiener vorgeworfen, sein Fahrzeug widerrechtlich in Brunn am Gebirge (Niederösterreich) abgestellt zu haben. Die Folgen: Eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 94 Euro. Für den Fahrzeugbesitzer ist diese Strafe ein absoluter Witz.

"Richtige Parkfalle!" – Wiener hat kein Verständnis

"Ich kann mich daran erinnern, dass wir vor wenigen Wochen dort geparkt haben, um dort einen Kaffee zu trinken. Und jetzt sollen wir dafür fast 100 Euro zahlen! Eine Frechheit!", so Karl. Laut dem Wiener gehörte das Café zur Tankstelle nebenan. Jedoch sollen an jenem Tag bereits alle verfügbaren Parkplätze belegt gewesen sein. Aus diesem Grund stellte er sein Auto auf der Parkfläche nebenan ab.

"Dort ist weder eine Schranke angebracht noch eine andere Warnung, die schlussfolgern lässt, dass man hier am Wochenende nicht parken darf. Lediglich ein Schild, das darauf hinweist, dass eine maximale Parkdauer von 60 Minuten eingehalten werden muss. Somit handelt es sich hier um eine richtige Parkfalle! Bitte aufpassen!", warnt der Leser im "Heute"-Talk.

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Ausweitung der Parkdauer geplant

"Heute" berichtete bereits über den besagten Parkplatz in Niederösterreich. Dieser darf ausschließlich zu den Öffnungszeiten der beiden Geschäftslokale genutzt werden. Der 57-jährige Paul erhielt unlängst aber eine Strafe, weil er eine halbe Stunde zu lange dort einkaufte. Laut Rewe Österreich ist die strenge Überwachung der besagten Parkfläche erforderlich.

"Einige Gäste des Fitnesscenters nebenan haben in der Vergangenheit leider auch immer wieder unsere Parkflächen benutzt, daher die zeitliche Befristung", so der Konzern. Die Höhe der Parkstrafe wird laut Rewe allerdings von der Parkraumüberwachungsfirma festgelegt.

Derzeit evaluiere man eine Ausweitung der Parkdauer für den Standort. Dass die Parkflächen allerdings außerhalb der Geschäftszeiten genutzt werden dürfen, darf allerdings angezweifelt werden (Ganzer Artikel hier).

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