"Eine Frechheit!"
Mann benutzt falschen Fahrstreifen, muss Strafe zahlen
Ein Wiener wurde vor kurzem abgestraft, weil er den mittleren Fahrstreifen auf der A22 benutzte. "Heute" erklärt, warum die Strafe gerechtfertigt ist.
Ein "Heute"-Leser ärgerte sich über eine kürzlich erhaltene Anonymverfügung der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg. Dem Schreiben zufolge habe der Wiener auf der A22 in Fahrtrichtung Hollabrunn "ohne Grund den zweiten Fahrstreifen benützt, obwohl der erste frei war". Nun muss er 40 Euro Strafe bezahlen.
Der Herr ist außer sich vor Wut und kann die Strafe absolut nicht nachvollziehen: "Das ist eine Frechheit, sowas! Es handelte sich um eine dreispurige Fahrbahn. Ich habe die mittlere Spur mit 110 km/h genutzt. Auf der rechten Seite sind andere Autos mit großen Abständen gefahren. Das ist eine Abzocke!"
Rechtsfahrgebot – es gibt Ausnahmen
ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried verweist im "Heute"-Gespräch auf das Rechtsfahrgebot in Österreich, welches ausgenommen im Ortsgebiet anzuwenden ist. Demnach müssen Autofahrer so weit rechts fahren, wie dies zumutbar und möglich ist.
Anderes gilt beim Überholen oder Nebeneinanderfahren. "Wird der mittlere Fahrstreifen konstant genutzt, läuft es auf die Gefahr hinaus, dass dadurch ein gefährliches Überholmanöver provoziert wird, beispielsweise von rechts", so der Experte.
Eine klare Definition von "Zumutbar" gäbe es allerdings nicht: "Aufgrund der Praxis in Österreich kann man grob sagen, dass das grundlose Fahren auf einem anderen als dem rechten Fahrstreifen ab ca. 300 Meter kritisch zu werden beginnt, da hier bereits gestraft wird. Da Distanzen besonders auf der Autobahn schwer abzuschätzen sind, sollte man daher im Zweifelsfall wieder auf den ersten Fahrstreifen fahren."
"Die Person hat noch Glück gehabt"
Die Benützung der "falschen" Fahrspur sei laut Authried auf österreichischen Autobahnen mittlerweile zum Problem geworden: "Mir selbst ist schon oft aufgefallen, dass viele Autofahrer den mittleren Fahrstreifen benutzen, obwohl die rechte Spur leer ist."
Den konkreten Fall betreffend müsste man laut des Experten wissen, wie groß die "nicht rechts gefahrene Distanz" tatsächlich war. Abschließend rät Authried: "Sollte der Lenker tatsächlich den mittleren Fahrstreifen benutzt haben, würde ich die Strafe auf jeden Fall bezahlen. Mit einer Anonymverfügung hat die Person sowieso noch Glück gehabt. Diese fällt günstiger aus als beispielsweise eine Anzeige und außerdem gibt es auf diesem Wege auch keinen Eintrag ins Verwaltungsstrafregister".