Tirol

Keine Strafe für Bauer, der seine Kühe schlug

Der Mann soll seine Tiere getreten und geschlagen, sowie nicht ausreichend versorgt haben. Dennoch: Der Richter fällte einen Freispruch.

Clemens Pilz
Tierquälerei? Ein Bauer behandelte seine Tiere äußerst grob, für einen Richter in Tirol kein Grund für eine Verurteilung.
Tierquälerei? Ein Bauer behandelte seine Tiere äußerst grob, für einen Richter in Tirol kein Grund für eine Verurteilung.
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Ein Tiroler Landwirt musste sich diese Woche vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten. Der Bauer soll unter anderem seine Kühe und Kälber, sowie einen neugeborenen Stier geschlagen und getreten haben. Zudem habe er seine Tiere nicht ausreichend versorgt und er ließ etwa zwei Kälber während einer Hitzeperiode ungeschützt und ohne Wasser stundenlang in der Sonne stehen. 

Schimmeliges Futter "nicht schlimm"

Vor Gericht sah der Bauer allerdings kein Fehlverhalten ein. Schimmeliges Futter hätte er ihnen zwar vorgelegt, dies sei aber nicht weiter schlimm, denn das hätten die Tiere ohnehin nicht gefressen. Eine Kuh, die nach dem Kalben nicht aufstehe, müsse man treten und schlagen, denn wenn sie liegenbleibe, sterbe sie. "Ich bin ein Landwirt und ich kann tun, was ich will", rief der Mann vor Gericht, bevor ihn sein Anwalt von weiteren Ausführungen abhalten konnte, berichtet der ORF.

Als Zeugin sagte eine Frau aus, die mehr als ein Jahr bei dem Bauern im Stall geholfen hatte. Sie habe Mitleid mit den Tieren gehabt und sei über den groben Umgang schockiert gewesen. Das Gericht musste nun klären, ob die Tiere unnötige Qualen erleiden mussten, oder nur grob behandelt wurden.

Schlagen keine Tierquälerei

Ist das Schlagen mit einem Stock und das Verfüttern von schimmeligem Futter strafrechtlich relevant? Der Richter entschied auf Freispruch – es gehe in der Landwirtschaft oft nicht anders und er habe nicht das Gefühl, dass der Bauer die Tiere absichtlich schlecht gehalten habe.

Für die Tierschützer von "Vier Pfoten" ein "Skandalurteil": Es stehe völlig außer Zweifel, dass der Mann rechtswidrig gehandelt habe. "Dass er auch keine Reue zeigte, sollte den Fall eigentlich noch eindeutiger machen! Das Urteil ist daher eine Schande für die österreichische Gerichtsbarkeit. Es gibt keinen einzigen Grund für einen Freispruch. Hier wurde ein schwerer Fall von Tierquälerei einfach gebilligt."

draaaftbaby!!!

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