Welt
Mann schlägt und beißt Baby, sperrt es in Schublade ein
Ein Schweizer Kriminalgericht hat einen 29-Jährigen zu einer Haftstrafe verurteilt, weil er seine Tochter im Säuglingsalter mehrfach misshandelte.
Eine unfassbare Tat eines jungen Vaters schockiert die Schweiz. Nun hat das Luzerner Kriminalgericht einen Mann unter anderem wegen mehrfacher versuchter schwerer Körperverletzung und Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht schuldig gesprochen.
Der Mann hatte seine Tochter im Juli 2018 in eine Schublade einer Kommode gelegt und diese geschlossen, als diese zwei Monate alt war und geweint hatte. Weil er sich wegen des Weinens genervt hatte, ließ er sie "während fünf bis zehn Minuten in der geschlossenen Schublade" und überließ es laut Urteil "weitgehend dem Zufall, ob das Opfer einen schweren Sauerstoffmangel erleiden würde". Wegen der sauerstoffarmen Luft in der Schublade habe er eine Hirnschädigung der Tochter riskiert.
Gefahr lebensgefährlicher Hirnverletzungen
Nach dem Vorfall ging die Mutter mit der Tochter in eine geschützte Institution. Nach einiger Zeit verließ sie das Frauenhaus und nahm die Beziehung zum Vater der Tochter wieder auf. Im August kam es zu einem weiteren Vorfall: Der Mann legte seine Tochter erneut in eine Schublade und machte diese zu, öffnete sie aber nach rund einer Minute wieder.
Im Oktober 2018 hatte der Mann alkoholisiert seine damals rund fünf Monate alte Tochter gebissen und mehrfach geschlagen. Weiter hatte der Verurteilte "ihr mit einer Hand den Mund und die Nase zugedrückt, ihr mit seiner Hand beide Wangen gegeneinandergedrückt und sie mehrfach geschüttelt", wie es im Gerichtsurteil heißt. Die Tochter hatte dabei Blutergüsse erlitten. Durch die Gewalteinwirkung habe die Gefahr "schwerer, lebensgefährlicher Hirnverletzungen" bestanden. Als die Mutter einschreiten wollte, verpasste er ihr zwei Kopfnüsse. Sie erstattete darauf Anzeige bei der Polizei.
Das Kriminalgericht verurteilt den Mann zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten. Weiter muss er seiner Tochter eine Genugtuung bezahlen und die Verfahrenskosten übernehmen.
Mutter wird ebenfalls verurteilt
Die Mutter des Mädchens sprach das Gericht wegen fahrlässiger Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht schuldig. Dies, weil sie bei den genannten Vorfällen dabei war und zu wenig unternommen hatte, um ihre Tochter vor den Misshandlungen zu schützen. Die Mutter wird zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt und muss der Tochter ebenfalls eine Genugtuung bezahlen. Und: Auch die Mutter muss die Verfahrenskosten übernehmen. Die beiden Urteile sind noch nicht rechtskräftig. In beiden Fällen wurde Berufung eingelegt.