Dreiste Masche

Mann holt Pizza, dann muss er 400 Euro Strafe zahlen

Die Parkplatz-Abzocke dehnt sich auf immer mehr Städte aus. Nun gibt es auch aus Salzburg einen krassen Fall.

Newsdesk Heute
Mann holt Pizza, dann muss er 400 Euro Strafe zahlen
Bei solchen Schildern ist besondere Vorsicht geboten. (Archivbild)
Denise Auer

Über Dutzende Fälle in Wien berichtete "Heute" bereits. An abgelegenen Straßen stellen gewiefte Grundstückseigentümer mit Hilfe dubioser Firmen Auto-Attrappen auf, die mit Überwachungskameras ausgestattet sind. Wer sein Fahrzeug wendet und dabei schon um Zentimeter den Schotterplatz wenige Sekunden lang streift, muss 400 Euro zahlen. Ansonsten wird mit einer Besitzstörungsklage gedroht. 

Solche dreisten Parkplatz-Maschen lassen bei den darauf spezialisierten Firmen die Kassen klingeln. Aus immer mehr Städten gibt es deswegen Berichte über solches Vorgehen. Laut den "Salzburger Nachrichten" kam es nun auch dort zu einem solchen Fall.

399 Euro für kurzes Halten

Herr S. und seine Partnerin holten am 8. Jänner eine Pizza ab. Sein Auto hielt er am an das Restaurant angrenzenden Parkplatz, seine Partnerin stieg aus, nahm die Pizza entgegen, beide fuhren davon.

Schon vier Tage später war dann die Zahlungsaufforderung im Briefkasten. Der Parkplatz gehöre eigentlich dem danebenliegenden Geschäft, per Videoüberwachung habe man den Lenker ausgeforscht. Um weitere "Besitzstörungen" zu vermeiden, müsse dieser nun 399 Euro an eine Firma namens "Zupf Di" überweisen. Ansonsten werde man Herrn S. anzeigen und vor Gericht bringen.

Der Lenker war irritiert, schließlich wurde ihm seitens der Pizzeria explizit erlaubt, hier zu halten. Jürgen Pföstl, Rechtsanwalt von Herrn S., nahm sich der Sache an. Er versicherte der Firma "Zupf Di", dass sein Mandant keine Besitzstörungen mehr begehen werde und überwies für den entstandenen Aufwand durch Porto und Halterausforschung 30 Euro. Die Reaktion war eine weitere Zahlungsaufforderung über 399 Euro verbunden mit der Drohung, dass andernfalls über 1.000 Euro zu zahlen sein werden, so die "SN" weiter.

Experten zerlegen Vorgehen

Rechtsanwalt Pföstl und Herr S. wollen sich jedenfalls nicht einschüchtern und die Frist verstreichen lassen. "Hier steht mehr ein Geschäftsmodell im Vordergrund und nicht die Abwehr einer Störungshandlung", so Pföstl. Das sehen auch andere Experten und Organisationen so.

Laut VKI-Rechtsexpertin Marlies Leisentritt ist der geforderte Betrag "massiv überhöht" und "übersteigt den Aufwandersatz, der etwa einem mit solchen Aufforderungsschreiben beauftragten Rechtsanwalt zustehen würde, bei Weitem". Der VKI denkt sogar, dass die Firma "Zupf Di" gar nicht für solche Klagen legitimiert ist. Trotzdem überweisen viele aus Angst den geforderten Betrag. 

ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer findet solches Vorgehen gegenüber den "Salzburger Nachrichten" ebenso "keinesfalls gerechtfertigt". "Jedes Geschäftsmodell, das darauf ausgerichtet ist, mit dem 'Gestörtwerden eines Besitzes' mehr Geld zu lukrieren als mit der Vermietung von Stellflächen bzw. Parkplätzen, ist für uns unseriös und untragbar."

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    Autofahrer aufgepasst: Hier kostet das Wenden mehrere Hundert Euro.
    Autofahrer aufgepasst: Hier kostet das Wenden mehrere Hundert Euro.
    Denise Auer

    Das sagt Zupf-Di-Chef

    Grundsätzlich anders sieht das natürlich die davon profitierende Firma. Geschäftsführer Stefan Saverschel sieht den Pauschalbetrag von 399 Euro "gerechtfertigt und angemessen". Er sieht das Problem in den hohen Gerichtsgebühren. "Wir dienen als Anlaufstelle für schmerzgeplagte Besitzer von Parkflächen und Zufahrten, die ohne Kostenrisiko Falschparkern den Kampf ansagen. Wir werden nur in deren Auftrag tätig."

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      21.12.2014: Magdeburg-Terrorist war bekannter Anti-Islam-Aktivist. Der mutmaßliche Täter des Anschlags von Magdeburg erhob schwere Vorwürfe gegen Deutschland und unterstützte Frauen, die aus Saudi-Arabien flüchteten.
      REUTERS
      red
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