Wien
ÖAMTC fordert neues Gesetz gegen Parkplatz-Abzocken
Derzeit gibt es zwei Brennpunkte an Parkplatz-Abzockefällen in Wien, "Heute" berichtete bereits. Jetzt fordert der ÖAMTC eine Gesetzesänderung.
Der eine Brennpunkt befindet sich in der Wiener Donaustadt. In der Franz-Eduard-Matras-Gasse kassiert ein Parkplatzbesucher schon seit etwa zwei Jahren von Autofahrern ab. Nun gibt es seit kurzem in der Lützowgasse in Wien-Penzing ein ähnliches Vorgehen.
Mehr lesen: Umdreh-Abzocke nun auch auf Parkplatz in Penzing
15 Rechtsberater beschäftigen sich mit Abzockefällen
Pauschale Ratschläge wie man mit den Briefen der Parkplatzfirmen umgehen soll gebe man nicht, so der ÖAMTC-Rechtsexperte Martin Hoffer. Das komme immer auf den Fall an. Insgesamt gibt es in Wien beim ÖAMTC 15 Rechtsberater, die sich auch immer wieder mit diesen Abzockefällen beschäftigen.
Der ÖAMTC fordert schon länger eine Gesetzesänderung. "Einerseits muss man privaten Besitz schützen. Andererseits darf es diesen Geschäftsmodellen nicht so leicht gemacht werden", so Hoffer im Gespräch mit "Heute".
Verschiedene Faktoren bei Entscheidung beachten
Besonders die Wiener Rechtssprechung sei aktuell in diesem Thema sehr streng. Dennoch gäbe es laut dem Rechtsexperten verschiedene Faktoren, die man beachten müsse. "Es ist zum Beispiel ein Unterschied, ob jemand da stundenlang steht oder einmal 30 Sekunden umdreht", erklärt Hoffer.
Der Rechtsexperte fordert auch, dass es einen Unterschied zwischen gewerblichen oder wirklich privaten Parkpltätzen geben muss. "Natürlich darf es nicht sein, dass man private Garageneinfahrten einfach so zuparkt", räumt Hoffer ein. Doch bei gewerblichen Parkplätzen gäbe es andere Lösungen. Man könne etwa verlangen, bis zu einem gewissen Beitrag eine außergerichtliche Einigung zu verlangen, damit es nicht direkt zu einer Klage kommt.
Es gibt keine Referenzwerte für Zahlungsaufforderungen
Auch zu den 399 Euro, die aktuell in Wien-Penzing von den Autofahrern gefordert werden, äußert sich Hoffer. "Für den Geschädigten ist es preislich fast egal, was er zahlt", spielt Hoffer auf ein potenzielles Gerichtsverfahren an. Der einzige Unterschied ist, ob das Geld eine Firma kassiert oder ob es in ein Verfahren fließt.
Grundsätzlich könne man auch versuchen, Besitzstörer auf Privatparkplätzen ähnlich zu bestrafen, wie Falschparker im normalen Straßenverkehr. Das würde eine Strafhöhe von etwa 80 Euro bedeuten.
Insgesamt gäbe es keine Referenzwerte, was solche Zahlungsaufforderungen angeht. "Da geht es vor allem darum, was der Markt verträgt", erklärt der Rechtsexperte. Die tatsächlichen Aufwandskosten für die Geschädigten sind aber weitaus niedriger, weiß Hoffer: "Eine Kennzeichenabfrage kostet etwa 15 Euro".