Bursch bot Opfer 100 € an

Mädchen (12) vergewaltigt: 17-Jähriger freigesprochen

Paukenschlag am Wiener Landl: Der zweite Prozess gegen einen Syrer (17), der eine 12-Jährige in Wien-Favoriten vergewaltigt haben soll, ist zu Ende.

Christian Tomsits
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    Am Dienstag stand ein 17-Jähriger erneut vor Gericht, der in Favoriten eine 12-Jährige vergewaltigt haben soll.
    Am Dienstag stand ein 17-Jähriger erneut vor Gericht, der in Favoriten eine 12-Jährige vergewaltigt haben soll.
    Denise Auer

    Nun ist es so weit: Nach rund zweistündiger Verhandlung erfolgte das Urteil gegen einen 17-Jährigen, der im Jahr 2023 die damals 12-jährige Anna-Sophia (Name geändert) am helllichten Tag in einer Garage am Wiener Hauptbahnhof vergewaltigt haben soll.

    Die Entscheidung überraschte: Freispruch im Zweifel vom Vorwurf der Vergewaltigung!

    Das Mädchen aus Wien-Favoriten habe zwar mehrfach kundgetan, dass sie keinen Oralverkehr an dem Syrer vollziehen wolle, der Bursch habe sie dazu gedrängt – jedoch nicht mit Gewalt, hieß es. Das Gericht habe sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht, so die Begründung. "Es passierte zwischen zwei sehr jungen Menschen, die wenig Erfahrungen mit Sexualität hatten", so die Richterin.

    Der Angeklagte war diesmal in dunklen Jeans, grauem Pulli und schwarzer Kapuzenjacke gemeinsam mit seinem Vater  gekommen – und nicht mehr im feinen Zwirn. Er war nicht nur wegen Vergewaltigungsvorwürfen angeklagt. Der nunmehrige Lehrling soll auch fremde Kreditkarten, die er am Boden gefunden haben bzw. "bekommen" haben will, verwendet haben. Stammelnd gab er zu: "Ja, ich habe die Karten ausprobiert." Diese Vorwürfe sollen jedoch separat abgehandelt werden.

    Bei allen Aussagen, die zur Vergewaltigungs-Causa mit der 12-Jährige ergingen, hatte der Verteidiger des 17-Jährigen "aus Jugendschutzgründen" die Öffentlichkeit ausschließen lassen. Vor den Plädoyers wurden die zahlreich erschienenen Medienvertreter jedoch wieder in den Saal gelassen. Der Angeklagte hatte zuvor zugegeben, dass es ein "Fehler" gewesen sei, dass er das "Nein" des Opfers nicht akzeptiert hatte und weiterhin versucht habe, sie "zu überreden."

    Staatsanwältin betonte "Nein" des Opfers

    Die Staatsanwältin fasste es so zusammen: Alle Angaben des Opfers und des Angeklagten würden größtenteils übereinstimmen. Sie habe "klar und deutlich" nein gesagt haben, hielt die Juristin fest. Dazu, dass vom Angeklagten jegliche Gewalt bestritten wurde, meinte die Staatsanwältin: "Ich sehe keinen Grund, warum das Opfer lügen soll." Sie sehe daher das Gewaltelement erfüllt. "Der Angeklagte wusste, dass sie es nicht wollte." Auch ein Verstoß gegen die sexuelle Selbstbestimmung sei in Erwägung zu ziehen.

    Angeklagter überreicht 100 Euro im Gerichtssaal

    "Es ist damals nicht optimal abgelaufen", erklärte der Verteidiger des 17-jährigen Syrers nach kurzer Beratung mit seinem Mandanten und erklärte, dass ein Gutachten zwar festhielt, dass beim Mädchen keine Schäden hervorgerufen wurden. Dennoch bot er an, dass der Bursch "als Zeichen seines guten Willen" 100 Euro "als symbolischen Betrag" an das Opfer bezahlen will. Der Bursch kramte einen zerknüllten grünen Schein aus seiner Hosentasche und legte ihn anschließend dem Opfervertreter Flatz wortlos auf den Tisch.

    Opferanwalt Sascha Flatz
    Opferanwalt Sascha Flatz
    Denise Auer

    Mutter weinte, Opferanwalt wurde wütend

    "Das ist eine Verhöhnung des Opfers", platzte Opfervertreter Sascha Flatz daraufhin der Kragen, die Mutter im Saal begann leise zu weinen. Einmal mehr erklärte Flatz seine große Verwunderung über ein Gutachten, dass zum Schluss kam, dass keine posttraumatische Belastungsstörung bei dem Mädchen vorliegen würde. "Es geht meiner Mandantin sehr schlecht. Sie leidet heute noch unter dem, was passiert ist. Sie musste umziehen, die Freunde wechseln."

    Die Verachtung, die dem Opfer entgegengebracht wird, ist grenzenlos und macht wütend
    Sascha Flatz
    Opfervertreter

    Die Verachtung gegenüber dem Opfer sei "grenzenlos" und "macht wütend", erklärte Flatz, als er ekelerregende Chats zitiert, in denen die 12-Jährige von dem Angeklagten wüst beschimpft wurde und er sie als "Nutte" bezeichnete. Der Verteidiger hatte hingegen in seinem Plädoyer einen Freispruch von der Vergewaltigung im Zweifel gefordert. "Mein Mandant war bei dem Akt eher passiv. Sie hätte ja auch aufstehen und weggehen können." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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      Helmut Graf, Montage "Heute"

      Auf den Punkt gebracht

      • Im Wiener Landgericht wurde ein 17-jähriger Syrer vom Vorwurf der Vergewaltigung einer 12-Jährigen freigesprochen, da das Gericht im Zweifel entschied, dass wohl keine Gewalt angewendet wurde.
      • Vom Angeklagten angebotene 100 Euro als Entschädigung haben zuvor für einen Eklat gesorgt. Der Opfervertreter sprach von Verhöhnung des Opfers
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      Akt.