"Bin am Ende meiner Kräfte"

"Werde obdachlos" – 62-Jähriger bekommt kein Wohnticket

Seit vier Jahren ist Herr S. bei seiner pflegebedürftigen Tante gemeldet. Nun möchte er ihre Wohnung übernehmen – doch Wiener Wohnen lässt ihn nicht.
Jana Stanek
25.02.2025, 05:30

Herr S. befindet sich in einer schwierigen Lage. 2021 war er zu seiner pflegebedürftigen Tante von Niederösterreich nach Wien gezogen. Das tat seiner Ehe nicht gut, er und seine Frau sind seither getrennt, aber nicht geschieden. Nachdem die Tante nun in ein Pflegeheim gezogen war, wollte Herr S. ihre Gemeindewohnung übernehmen – doch Wiener Wohnen sagt "nein", als es zur Beantragung des Wohntickets kam.

"Vergabekriterien nicht erfüllt"

Seit 2021 ist die Floridsdorfer Gemeindewohnung seiner pflegebedürftigen Tante der Lebensmittelpunkt von Herrn S. Diese würde er nun gerne übernehmen, denn die Pflege der über 90-Jährigen war nicht mehr tragbar – sie kam in einem Heim unter. Auf Anfrage bei Wiener Wohnen wurde ihm mitgeteilt, dass er für die Übernahme ein Wohnticket beantragen müsse. Als Herr S. dies versuchte, wurde er abgelehnt. Ebenso erging es ihm bei einer Anfrage an die Wohnungskommission. Der Grund: Für die Übernahme einer Gemeindewohnung müssen bestimmte Auflagen erfüllt werden.

Neben dem Hauptwohnsitz in Wien war Herr S. ebenfalls in Niederösterreich gemeldet, im Haus seiner Frau. Die Ehe zerbrach, nachdem Herr S. sich immer intensiver um seine Tante kümmern musste, zur Scheidung kam es jedoch nicht. "Zur Prüfung des Antrags konnte Herr S. nicht alle Dokumente vorlegen. Eine Frist zur Nachreichung dieser wurde ihm bis 20. September 2024 eingeräumt. Diese wurden von Herrn S. zwar großteils erbracht, das Verwandtschaftsverhältnis zu Frau W. konnte aber nicht lückenlos nachgewiesen werden. Ebenso konnte das Eigentumsverhältnis des Hauses in Niederösterreich nicht mit Dokumenten belegt werden", heißt es seitens Wiener Wohnen. Es ließe sich nicht feststelle, dass Herr S. ein dringendes Wohnbedürfnis habe, weshalb er nicht für eine Gemeindewohnung vormerkbar sei.

"Große Angst"

"Ich habe zwar gearbeitet, aber das Geld reicht jetzt nicht für eine neue Wohnung. Ich könnte beispielsweise einen Genossenschaftsanteil nicht bezahlen", so S. "Mir droht die Obdachlosigkeit, ich muss die Wohnung bis 28.02. zurückgeben. Ich habe sonst keine andere Wohnung." Auf "Heute"Nachfrage erklärte Wiener Wohnen, dass Herr S. die Wohnung seiner Tante mittels Bevollmächtigung und ausgefülltem Aufkündigungsformular bis 31.03.2025 zurückzugeben hat. "Ich bin am Ende meiner Kräfte", so S. Wie er nun weitermachen soll, weiß er nicht. "Ich habe in meinem 62. Lebensjahr große Angst um meine Zukunft."

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