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MA35 storniert Termin  der nächste freie in einem Jahr

Für den Pass-Antrag eines Mandanten bekam ein Wiener Anwalt für Montag einen Termin – dieser wurde jedoch storniert. Nun wird es skurril.

Robert Cajic
Der Fall eines Mandanten sorgt beim Wiener Anwalt Mahmut Sahinol für Verwunderung: "Das sind unzumutbare Zustände für einbürgerungswillige Personen in Wien."
Der Fall eines Mandanten sorgt beim Wiener Anwalt Mahmut Sahinol für Verwunderung: "Das sind unzumutbare Zustände für einbürgerungswillige Personen in Wien."
"Heute"-Collage

Obwohl die Zahl der Einbürgerungen in Österreich zurückgeht, kämpfen viele Menschen mit der zuständigen Skandal-Behörde MA35. Ein staatenloser Mann beauftragte den Wiener Rechtsanwalt Mahmut Sahinol, ihn bei der Beantragung der österreichischen Staatsbürgerschaft zu vertreten. Rasch erhielt der Anwalt einen Termin für den Antrag – dieser hätte am Montag sein sollen. Dann die Wende: Der Termin wurde seitens der MA35 zurückgezogen.

Falsche Abteilung machte Termin aus

"Obwohl für den 21.08.2023 ein Termin vereinbart wurde, stellte sich heraus, dass der Termin fälschlich von einer falschen Abteilung, der Aufenthaltsbehörde, vergeben wurde. Daraufhin meinte die Staatsbürgerschaftsbehörde, dass sie den frühesten Termin erst am 01.08.2024 (!) vergeben könne", so Sahinol gegenüber "Heute".

Der Wiener Anwalt fühlte sich veräppelt und wollte den Antrag persönlich abgeben, ging noch am Montag direkt in die Skandal-Behörde. Dort wurde er zunächst von einem Security sowie einem MA35-Mitarbeiter abgewimmelt. "Am Ende meinten sie nur, dass ich den Antrag in den Postkasten einwerfen soll."

Wiener Anwalt ergreift Chance – mit Erfolg

Genau hier hakt der Wiener Anwalt nun ein: "Dies ist keine zulässige Antragstellung nach dem Staatsbürgerschaftsgesetz, weil der Antrag persönlich gestellt werden muss (siehe § 19 Abs 1 StBG). Ferner hat der Mandant bei der Antragstellung über den Postkasten keinen Eingangsstempel und damit auch keine Bestätigung über die Antragstellung."

Daraufhin sprach der Anwalt vor Ort mit einem Juristen, dieser nahm den Antrag aufgrund der Umstände dann entgegen. Gegenüber "Heute" zeigt sich Sahinol verwundert über die Methoden der MA35: "Aufgrund der langen Wartfristen von rund einem Jahr können rechtsunkundige Leute nicht einmal einen Antrag stellen, wobei die Entscheidungsfrist der Behörde sechs Monate beträgt. Nach einem Jahr Wartefrist für die Antragstellung beginnt also erst die Entscheidungsfrist der Behörde. Das sind unzumutbare Zustände für einbürgerungswillige Personen in Wien."

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