Gesundheit
Wo jetzt wirklich noch Maske getragen werden muss
Die Coronazahlen pendeln sich auf einem niedrigen Niveau ein und seit 16. April gelten in ganz Österreich neue Corona-Maßnahmen. Ein Überblick.
Denn, wie der Zufall es so wollte, lief am 16. April 2022 die Corona-Basismaßnahmenverordnung von alleine aus – zeitgleich mit den stark sinkenden Corona-Infektionsahlen. Doch nicht alle Maßnahmen sind seit dem Osterwochenende Geschichte. In einem neuen Paket wurden zumindest ein paar Regeln zum Schutz vor dem Coronavirus beibehalten.
FFP2-Maske bleibt, aber nicht überall
So gilt die FFP2-Maskenpflicht weiterhin für Kunden und Mitarbeiter vor allem in jenen geschlossenen Räumen, wo vulnerable Gruppen einer Ansteckung sonst schutzlos ausgeliefert wären:
im lebensnotwendigen Handel sowie Apotheken – die Ausnahme: Ist eine geeignete Schutzvorrichtung (z.B.: Plexiglasscheiben an der Kassa) für die Mitarbeiter vorhanden, dürfen diese die Maske abnehmen.
Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen und vergleichbare Settings
öffentlichen Verkehrsmitteln, deren Haltestellen sowie Taxis (auch für den Taxifahrer, insofern keine geeignete Schutzvorrichtung vorhanden ist)
auf Ämtern
in Schulen sowie in Kindergärten
Damit muss beim Kleidungskauf, in Einkaufszentren, in Museen, beim Gottesdienst oder im Kino sowie im Theater keine Maske mehr getragen werden. Auch bei körpernahen Dienstleistungen –außer im Gesundheitsbereich – darf seit 16. April 2022 wieder durchgeatmet werden. Und im Büro sowieso, außer der Arbeitgeber schreibt etwas anderes vor, heißt es auf "Heute"-Nachfrage aus dem Gesundheitsministerium.
Dennoch empfiehlt das Gesundheitsministerium ausdrücklich, weiterhin das Tragen von FFP2-Masken in allen geschlossenen Räumen – hier wird jedoch an die Eigenverantwortung appelliert.
Hier gilt die 3G-Regel weiterhin
In der Gastronomie und auch in Nachlokalen muss nun österreichweit – auch in Wien – kein Nachweis mehr erbracht werden. Die 3G-Regel gilt nur noch für Besucher, Mitarbeiter und Dienstleister in Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen sowie vergleichbaren Settings.
Was konkret für die Schulen und Kindergärten gilt
Die Kleinsten unter uns sind natürlich nach wie vor von der Maskenpflicht befreit, lediglich die Besucherinnen und Besucher, sprich die Eltern, müssen weiterhin eine FFP2-Maske beim Betreten des Gebäudes tragen.
In den Schulen ist der Ninja-Pass seit 16. April Geschichte. Für Schülerinnen und Schüler bis zur 8. Schulstufe gilt die MNS-Pflicht außerhalb der Klasse. Ab der 9. Schulstufe muss FFP2-Maske getragen werden. In den Klassen gilt keine Maskenpflicht – außer für ungeimpfte Lehrer.
Gesonderte Regeln für Spitäler und Pflegeheime
Hier geht Wien noch einen eigenen Weg: Zusätzlich zur FFP2-Maskenpflicht gilt hier für Besucherinnen und Besucher weiterhin die PCR-Testpflicht. Außerdem sind in Krankenhäusern pro Tag und Patient nur drei Besucher erlaubt. Eine Beschränkung, die für Pflegeheime nicht gilt. Mitarbeiter in Krankenanstalten und Pflegeheimen müssen außerdem weiterhin geimpft, genesen oder getestet zur Arbeit erscheinen und sich zusätzlich zweimal pro Woche einem PCR-Screening unterziehen.
In den acht anderen Bundesländern Österreichs gilt zwar weiterhin die FFP2-Maskenpflicht, für den Besuch extra getestet muss allerdings nicht werden. Ein 3G-Nachweis reicht sowohl bei Mitarbeiten als auch Besuchern aus, bestätigt das Gesundheitsministerium. Außerdem geben es in Bezug auf die Besucher keine Beschränkung. "Natürlich kann aber jedes Krankenhaus und jedes Pflegeheim auf eine Regelverschärfung im eigenen Haus bestehen."