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Lieferant parkt bei Großmarkt, muss 450 € Strafe zahlen

Ein Essenslieferant hielt auf dem Parkplatz eines Großmarkts in Wien, um Burger für deren Mitarbeiter zu liefern. Nun fordert ein Anwalt 450 Euro.

Rhea Schlager
Die Juristin ärgert sich über die Strafen.
Die Juristin ärgert sich über die Strafen.
privat

Erst vor Kurzem berichtete "Heute" über die 51-jährige Wienerin Kathrin G., die für das Parken auf dem Gelände des Großmarkts in Wien, eine Strafe kassierte. Auf den Artikel wurde auch Bettina K. aufmerksam, die etwas Ähnliches zu erzählen hatte.

"Ich bin Geschäftsführerin und Juristin", erzählt die 49-jährige Wienerin im Gespräch. "Seit zwei Jahren ärgere ich mich schon über die unqualifizierte Geschäftsleitung, denn vor allem die übertriebenen Anwaltskosten sind reine Geschäftemacherei."

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    Die Juristin ärgert sich über die Strafen.
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    450 € Strafe für 5 Minuten Parkdauer

    Das musste nun auch ein junger Essenslieferant erkennen, der den Mitarbeitern von Bettina K. vor einigen Tagen ihr Mittagessen zustellte. "Der Fahrer wusste nicht, dass er sich registrieren musste und hielt für fünf Minuten auf dem Parkplatz, um uns die bestellten Burger zu bringen", erklärt die Juristin weiter. "Er hat sofort eine Strafe von 80 Euro erhalten und später eine Besitzstörungsklage von 450 Euro."

    Laut der Wienerin sei so ein Vorfall aber nur eine Frage der Zeit gewesen, denn die Beschriftung auf dem Parkplatzgelände sei unzureichend. "Es sind kaum Schilder vorhanden und diese sind auch nur ganz klein", berichtet sie. Laut ihrer Aussage sollen sogar die Kontrolleure anfangs nicht gewusst haben, bei welchem Teil des Geländes abgestraft werden sollte.

    Preise "völlig überhöht"

    "Nach dem Vorfall hab ich sofort beim Geschäftsführer des Großmarkts angerufen und mich beschwert, aber er sagte, dass er nicht bereit sei, mit mir darüber zu sprechen", so Bettina K. "Der arme Bursche muss also eine so hohe Strafe zahlen, während er selbst nur drei Euro in der Stunde verdient."

    Bei den Anwaltskosten von 450 Euro meinte die Juristin außerdem, dass diese nicht nachvollziehbar seien. "Laut Judikatur muss die Strafe 120 Euro ausmachen. Was der Anwalt verlangt, ist völlig überhöht."

    Strafen wegen Wochenparkern

    Auf Nachfrage von "Heute" erklärte Stephan Barasits, Geschäftsführer des Großmarkts, dass einige Vorfälle schon vor dem Bezirksgericht behandelt wurden und die Geschäftsleitung in allen Fällen Recht bekommen hat. "Wir waren durch die Stadt Wien dazu gezwungen, diesen Schritt zu gehen", erklärt Barasits. "Die Wochenparker haben unseren Parkplatz verwendet, weshalb wir die Parkraumbewirtschaftung eingeschaltet haben, damit nicht zu viele Autos auf dem Gelände stehen."

    Außerdem sei der Parkplatz gut beschriftet und das Entgeld in der Höhe nötig, betont Barasits weiter. "Wir haben einen internen Verwaltungsaufwand und wenn die Strafe von 80 Euro innerhalb von 24 Stunden nicht bezahlt wird, dann kommt der Anwalt zum Einsatz - und dann explodieren die Kosten."

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