Politik
Kurz soll Wahl-Ausgaben schöngerechnet haben
Die ÖVP soll laut einem "Falter"-Bericht durch "geschickte" Buchführung dafür sorgen, dass zwei Millionen an Wahlkampf-Kosten vor dem Rechnungshof verschleiert werden.
ÖVP-Generalsekretär Karl Nehammer kündigte zu Beginn des Wahlkampfes an, dass die ÖVP dieses Mal die Wahlkampfkosten-Obergrenze penibel einhalten werde.
Dokumente sollen nun laut einem Bericht des "Falters" aber zeigen, dass die ÖVP auch im heurigen Wahlkampf nach derzeitigem Stand die Obergrenze um rund zwei Millionen Euro überschreiten wird. Dies werde bewusst vor dem Rechnungshof verschleiert.
Ausgaben als "allgemeine Ausgaben" verbucht
Laut "Falter" sei sichtbar, wie die ÖVP anfallende Wahlkampfkosten – von Agenturrechnungen über Werbegeschenke und die Produktion von Image-Videos – aus den Wahlkampfbudgets herausrechnet und als "allgemeine Kosten" deklariere.
Das Magazin präsentiert einen Screenshot aus der Buchhaltung der ÖVP, die zeigt, dass Wahlkampfkosten teilweise in einer weiteren Spalte abgerechnet werden, damit die Gesamtsumme, die dem Rechnungshof präsentiert wird, nicht die Obergrenze überschreitet.
Enthüllungen direkt vor Sommergespräch
Der Zeitpunkt der Enthüllungen ist pikant. Der "Falter" stellte das Ergebnis seiner Recherchen knapp zwei Stunden vor dem ORF-Sommergespräch von Sebastian Kurz ("Heute.at" tickert LIVE) online. Die ÖVP wollte laut dem Magazin die Enthüllungen nicht kommentieren.
Was als Wahlkampf-Ausgaben deklariert werden muss
Was alles unter "Nicht-Wahlkampf" oder "Wahlkampf" fallen darf, wird vom Gesetz definiert: Wahlwerbungsausgaben sind "Ausgaben, die eine politische Partei…ab dem Stichtag der Wahl bis zum Wahltag…spezifisch für die Wahlauseinandersetzung aufwendet".
Der Stichtag liegt 82 Tage vor der Nationalratswahl, heuer fiel er damit auf den 9. Juli 2019. Zu den Wahlkampfkosten zählen Außenwerbung, Postwurfsendungen, Folder, Wahlkampfgeschenke zur Verteilung, Werbeeinschaltungen in sämtlichen Medien, die Kosten für Werbe- und Eventagenturen, zusätzliche Personalkosten und einiges mehr.
Was nicht unter Wahlkampf-Ausgaben fällt
Nicht darunter fallen etwa Umfragen, auch Kosten für Strategie, Konzeption und ähnliche Vorlaufkosten müssen, sofern sie vor dem Stichtag anfallen, nicht in die Wahlkampfausgaben gerechnet werden. Parteiveranstaltungen, die in die Wahlkampfzeit fallen, sind ein Grenzfall.