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So will die Regierung jetzt "Almen sicherer machen"

Heute Redaktion
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Nach dem Kuh-Urteil soll ein mehr als 100 Jahre altes Gesetz geändert werden. Zudem sollen "FIS Regeln" für Wanderer das richtige Verhalten vorschreiben.

"Es geht um das gute Miteinander" – so lautet das Credo von Bundeskanzler Sebastian Kurz zu dem am Montag vorgestellten "Aktionsplan für sichere Almen". Denn nach dem Wirbel und der Verunsicherung in Folge des Kuh-Urteils muss die Regierung jetzt Klarheit schaffen.

Der Aktionsplan soll das Miteinander von Landwirtschaft und Tourismus auf Österreichs Almen stärken sowie den Besuchern mehr Eigenverantwortung zusprechen. "Landwirtschaft und Tourismus brauchen einander. Die Einen bewirtschaften unsere Naturlandschaften, die Anderen bringen Wertschöpfung in die Regionen, für die der Tourismus lebensnotwendig ist", so Kurz im Rahmen der Pressekonferenz.

100 Jahre altes Gesetz wird geändert

§ 1320 des ABGB besagt: "Wird jemand durch ein Tier beschädigt, so ist derjenige dafür verantwortlich, der es dazu angetrieben, gereizt oder zu verwahren vernachlässigt hat. Derjenige, der das Tier hält, ist verantwortlich, wenn er nicht beweist, daß er für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt hatte."

Dazu will die Bundesregierung das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) abändern. Konkret geht es laut "Kleiner Zeitung" um § 1320 (siehe Infobox), der in dieser Form noch von Kaiser Franz Joseph erlassen worden war. Nun reicht dieser offenbar nicht mehr.

Bisher hat das ABGB praktisch die gesamte Verantwortung dem Tierhalter übertragen und damit auch die Haftungsfragen. Ein Zusatz soll künftig die Schuldfrage und den damit verbundenen Schadensersatzanspruch daran knüpfen, ob sich das Opfer an bestimmte Verhaltensregeln gehalten hat.

"FIS Regeln" für die Almen

Der Verhaltenskodex soll das richtige Verhalten auf Almen und Weiden übersichtlich und leicht verständlich erklären – ähnlich den 10 FIS Regeln für Wintersportler. Wie genau diese zu lauten haben, müssen erst Tourismusministerin Elisabeth Köstinger und die betroffenen Interessensvertretungen ausformulieren.

"Damit haben wir einen einheitlichen Rahmen für das Verhalten auf Almen und Weiden, auf den sich Personen, Behörden und Gerichte direkt beziehen können. Das stärkt die Eigenverantwortung [...] und bringt mehr Rechtssicherheit für alle", so Köstinger.

Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen soll der "Aktionsplan für sichere Almen" auch die Vereinheitlichung von Versicherungslösungen als Ziel haben. Derzeit gibt es sehr unterschiedliche Regelungen. Gemeinsam mit den Bundesländern wird die Landwirtschaftskammer eine Evaluierung der Modelle und eine einheitliche Vorgehensweise erarbeiten, damit der beste Versicherungsschutz für die Landwirtschaft gewährleistet ist.

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