Österreich

Künftige Polizisten müssen Peckerl nicht  verstecken

Ab 1. Juni sind sichtbare Tätowierungen beim Auswahlverfahren der Polizei nicht mehr verboten. Die Maßnahme soll Bewerber anlocken.

Christine Ziechert
Sichtbare Tätowierungen waren beim Polizei-Auswahlverfahren bisher ein Ausschlussgrund.
Sichtbare Tätowierungen waren beim Polizei-Auswahlverfahren bisher ein Ausschlussgrund.
BMI/Gerd Pachauer

Bisher waren sichtbare Tätowierung, darunter etwa auch ein am Finger tätowierter Ehering, ein Ausschlussgrund beim Bewerbungsverfahren für die Polizei. Auch im Polizeidienst waren sie nicht erlaubt. Doch das ändert sich nun: Ab 1. Juni werden auch Bewerber mit erkennbaren Peckerl zugelassen.

Als Grund für die Änderung gibt das Bundesministerium für Inneres (BMI) an, dass "Tätowierungen heute vor allem bei jungen Menschen ein selbstverständlicher Teil der Lebenskultur sind". Es ist eine von mehreren Maßnahmen, um mehr männliche und weibliche Bewerber für die Ausbildung zu gewinnen. Denn die Polizei sucht derzeit händeringend nach Personal.

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    Jedes Tattoo wird genau geprüft

    Weitere "Zuckerl": Das Grundgehalt in der Polizeischule wurde mit Jahresbeginn erhöht, ab Sommer erhalten zudem alle Polizeischüler ein kostenloses Klimaticket. Auch der Führerschein – bisher war ein Fehlen der Lenkerberechtigung ebenfalls ein Ausschlussgrund – wird für Polizeischüler nach positiver Dienstprüfung bezahlt. Voraussetzung ist, dass bei Beginn der Ausbildung noch kein Führerschein vorhanden war und dieser in den ersten Monaten nach Beginn der Grundausbildung absolviert wird. 

    Weiterhin untersagt bleiben Tätowierungen, die gegen das Verbots-, dem Abzeichen- und dem Symbole-Gesetz oder andere rechtliche Bestimmungen verstoßen. Jedes Tattoo wird zudem einzeln begutachtet und genau geprüft, wenn notwendig durch eine im Innenministerium angesiedelte Clearingstelle. Bereits im Dienst befindliche Beamten müssen neue Peckerl genehmigen lassen.

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