Österreich

Krebskranker (77) stiehlt Weckerl, muss vor Gericht

Ein 77-Jähriger hat Bauchspeicheldrüsenkrebs, Schulden in Höhe von 200.000 Euro und musste nun wegen Diebstahls mehrerer Weckerl vor Gericht. 

Christine Ziechert
Der Pensionist hatte mehrfach Weckerl aus einem Supermarkt mitgehen lassen (Symbolbild).
Der Pensionist hatte mehrfach Weckerl aus einem Supermarkt mitgehen lassen (Symbolbild).
Getty Images/iStockphoto

Das Leben meint es mit dem 77-jährigen Angeklagten nicht gut: Der pensionierte Landwirt ist wegen einer psychischen Erkrankung in ärztlicher Behandlung, "außerdem habe ich Bauchspeicheldrüsenkrebs", meint der Südsteirer vor dem Bezirksgericht Leibnitz. Dort musste er sich nun wegen Diebstahls verantworten.

Dem Mann wird vorgeworfen, Anfang des Jahres bei einem Leibnitzer Supermarkt ein Weckerl gestohlen zu haben – und das nicht zum ersten Mal, berichtet die "Kleine Zeitung". Der 77-Jährige zeigte sich reumütig und geständig, brach sogar in Tränen aus: "Ja, das stimmt", stammelte er.

1/50
Gehe zur Galerie
    <strong>21.11.2024: Für 4,90 Euro völlig ungenießbares Schulessen serviert</strong>. Die Debatte um Mittagessen und Jause in heimischen Schulen und Kindergärten kocht hoch. <a data-li-document-ref="120073491" href="https://www.heute.at/s/fuer-490-euro-voellig-ungeniessbares-schulessen-serviert-120073491">"Es schmeckt nicht", ärgert sich nicht nur Wienerin Daniela D.</a>
    21.11.2024: Für 4,90 Euro völlig ungenießbares Schulessen serviert. Die Debatte um Mittagessen und Jause in heimischen Schulen und Kindergärten kocht hoch. "Es schmeckt nicht", ärgert sich nicht nur Wienerin Daniela D.
    privat, iStock

    Zurechnungsfähigkeit soll geklärt werden

    Bezirksrichter Martin Teppan versuchte, den Angeklagten zu beruhigen, zeigte Verständnis für dessen Lage. Denn der Pensionist hat nach eigenen Angaben über 200.000 Euro Schulden, weil er "für jemanden gutgestanden" ist. Zudem muss er auch Unterhalt für seinen 17-jährigen Sohn zahlen, der bei der Ex-Frau lebt. Die Verhandlung wird vertagt, ein Psychiater soll klären, ob der 77-Jährige zurechnungsfähig ist.

    An der Unterhaltung teilnehmen