Politik
Diese 7 Verschärfungen drohen im Komplett-Lockdown
In Österreich mehren sich die Stimmen, dass der Corona-"Lockdown light" wenig Wirkung zeigt. Am Freitag könnte Österreich wieder komplett zusperren.
Die Regierung hat am 31. Oktober den "Lockdown light" beschlossen. In ganz Österreich gelten seit 3. November verschärfte Corona-Regeln, um die immens steigenden Corona-Neuinfektionen in den Griff zu bekommen. Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs ist zwischen 20 und 6 Uhr nur mit wenigen Ausnahmen untersagt, bei Treffen in geschlossenen öffentlichen Räumen ist ein Meter Abstand zu halten und verpflichtend ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Auch die Gastronomie darf nur noch Essen liefern und Abholungen bereitstellen; Kneipen, Bars und Nachtlokale sind komplett geschlossen. Ebenso Hotels und Beherbergungsbetriebe, außer für Geschäftsreisende. Veranstaltungen sind untersagt, auch Kontaktsportarten. Das Betreten von Freizeiteinrichtungen wie Fitnessstudios, Hallenbäder, Museen, Kinos oder Tierparks ist außerdem untersagt. Universitäten werden im Distance-Learning betrieben. Doch: Die Coronazahlen zeigen sich weiter hoch, alleine am Mittwoch wurden 7.514 neue Coronafälle und 65 Tote in Österreich gemeldet.
Diese Woche gilt dabei als "Woche der Entscheidung", denn eigentlich müssten die Maßnahmen im "Lockdown light" sich mittlerweile in sinkenden Erkrankungszahlen niederschlagen. Die Regierung gab bereits bekannt, dass man "nachjustieren" müsse, wenn dies nicht eintrete. Und: Es müsse spätestens am Freitag geschehen, um die Grenzen des Gesundheitssystems nicht zu sprengen und nicht an die Kapazitätsgrenzen der Spitäler zu stoßen.
Bedeutet konkret: Alles läuft wieder auf den Komplett-Lockdown hinaus
Mit was also muss oder kann man demnächst in Österreich rechnen? Antwort: Mit einer Situation, wie wir sie im ersten Lockdown hatten – ein Herunterfahren auf einen Minimalbetrieb des Landes. Was kommen könnte:
Statt der Ausgangsbeschränkung von 20 bis 6 Uhr könnte die komplette Ausgangssperre wie im ersten Lockdown zurückkommen. Dabei galt, dass Menschen das Haus nur noch verlassen sollten, wenn sie in die Arbeit gehen oder Lebensmittel einkaufen müssen. Ein weiterer triftiger Grund, in die Öffentlichkeit zu gehen, wäre, anderen Menschen zu helfen, die ihre Besorgungen nicht selbstständig erledigen können. Wer spazieren gehen möchte, sollte dies alleine oder ausschließlich mit Leuten tun, mit denen er ohnehin zusammen lebt. Auch das Gassigehen mit dem Hund ist in der Corona-Krise zulässig.
Auch das hatten wir schon und es wird derzeit politisch stark diskutiert. Solange die Corona-Infektionszahlen annähernd so hoch bleiben, ist eine komplette Schließung aller Schulen weiterhin noch nicht vom Tisch, hieß es zuletzt, auch wenn es die "absolut letzte Maßnahme" sei. Neben der offensichtlichen Betreuungsproblematik für die Eltern durch den Unterricht und die Betreuung zu Hause seien es vor allem die Kinder, die unter der Schließung litten, hieß es zuletzt in Kritik an den Maßnahmen.
Wie im März könnten auch wieder jetzt Geschäfte und Einkaufszentren mit Ausnahme von Lebensmittel-Supermärkten komplett schließen müssen. In Letzteren hatten später strenge Personenlimits und die Pflicht, einen Einkaufswagen zu benutzen, gegolten. Die damals angekündigten Lockdown-Maßnahmen hatten zu Beginn zu Hamsterkäufen und langen Schlangen von Kunden vor den Supermärkten geführt. Toilettenpapier, Nudeln, Mehl und Desinfektionsmittel waren teils tagelang ausverkauft.
Kommen wieder die scharfen Grenzkontrollen aus dem Frühling, sind riesige Staus bei der Einreise nach Österreich wieder vorprogrammiert. An den dramatischsten Tagen verbrachten Reisende einen ganzen Tag in der Warteschlange auf der Autobahn. Sie könnten nun auch wieder Kontaktformulare und Fiebermessungen unabhängig von einem negativen PCR-Testergebnis erwarten.
Die Empfehlung, wo möglich, Homeoffice zu ermöglichen, gibt es bereits – daraus könnte nun eine generelle Homeoffice-Verordnung in vertretbaren Fällen werden. Dort, wo es nicht möglich ist, könnten Maßnahmen wie eine generelle Maskenpflicht eingeführt werden, die Einhaltung des Mindestabstands bleibt aufrecht.
Freundes-, Verwandten- und Bekanntenbesuche zum Spaß sind schon mit dem "Lockdown light" verboten, es könnte aber nun auch generelle Besuchsverbote – etwa in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern – geben. Grund: Als besonders vulnerable Gruppe wird alles daran gesetzt werden, ältere und kranke Menschen vor einer Ansteckung zu schützen.
Zivildiener, die ihren Dienst verrichten, könnten länger eingesetzt werden, unter anderem um die Pflegeeinrichtungen zu entlasten. Beim Bundesheer wiederum könnte sich die Abrüstung von Rekruten verlängern. Bei Zivildienern gibt es bereits Aufrufe dahingehend. Die Volkshilfe fordert Bundesministerin Elisabeth Köstinger öffentlich auf, "ihrem gut eingespielten Team endlich das Go zur Reaktivierung zu geben. Alle reden von knappen Personalressourcen in den Spitälern – auf die Pflegeheime schaut man offensichtlich nur mehr, wenn es um Fallzahlen geht", heißt es. Und: "Trotz dramatisch gestiegener Fallzahlen, die auch Personal aus den Pflegeheimen ziehen, und immer strengeren und damit bürokratischen Vorgaben sind die außerordentlichen Zivildiener, die im ersten Lockdown so hilfreich waren, noch immer nicht aktiviert!"