Politik
Kommt Sterbehilfe bald auch in Österreich?
Österreich steht vor einer richtungsweisenden Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes. Dieser berät in Kürze über die Sterbehilfe.
In den kommenden Tagen wird sich der Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit einer heiklen Frage auseinandersetzen müssen. Denn Österreichs Höchstrichter werden darüber entscheiden, ob die aktive Sterbehilfe in Österreich, wie etwa in Deutschland und der Schweiz, legalisiert oder weiterhin tabu sein wird.
Konkret wird der VfGH über zwei Paragrafen des Strafgesetzbuches entscheiden. Paragraf 77 StGB bezieht sich auf "Töten auf Verlangen". Darin heißt es: "Wer einen anderen auf dessen ernstliches und eindringliches Verlangen tötet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen". Der zweite Paragraf ist 78 StGB "Mitwirkung am Selbstmord". Dieser Paragraf sieht die gleiche Strafe vor, schuldig macht sich, wer "einen anderen dazu verleitet, sich selbst zu töten, oder ihm dazu Hilfe leistet".
Sterbehilfe bringt derzeit bis zu fünf Jahre Haft
Laut derzeitiger Rechtsauslegung machen sich auch Personen nach Paragraf 78 StGB strafbar, die schwerkranken Menschen eine Reise ins Ausland unterstützen, um dort legale Sterbehilfe zu beziehen. Wolfram Proksch, Anwalt jener Antragssteller, die eine Änderung des geltenden Rechts bewirken wollen sagt: "Ein Recht auf einen assistierten Suizid, auf einen selbstbestimmten würdigen Tod gehört zu einem menschlichen Verständnis einer liberalen Demokratie dazu".
Anders sehen das Vertreter der Bundesregierung. Diese warnen vor Missbrauch und verweisen auf bestehende Instrumente wie die Patientenverfügung. Auch Herbert Pichler, Präsident des Österreichischen Behindertenrates, sieht im Gespräch mit der ZIB2 eine Liberalisierung kritisch.