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Frau bekommt AMS-Brief, muss 2.700 Euro zurückzahlen

In Neunkirchen (NÖ) erhielt eine Frau schlechte Nachrichten per Post. 1 Monat vor ihrem Pensionseintritt soll sie 2.700 Euro an das AMS zahlen.

Robert Cajic
Renate geht Anfang Oktober in die wohl verdiente Pension – das AMS verlangt davor noch Geld von ihr zurück.
Renate geht Anfang Oktober in die wohl verdiente Pension – das AMS verlangt davor noch Geld von ihr zurück.
Leserreporter / Picturedesk

"Heute"-Leserin Renate* (Name von der Redaktion geändert) wurde von der Corona-Pandemie hart getroffen: Nach über 20 Jahren verlor die bald 60-Jährige ihren Job. Anfang 2021 heuerte sie in einer neuen Firma als Buchhalterin an. Da sich Renate im mittleren Erwachsenenalter befindet, bekam sie eine Kombilohnförderung des AMS – nur, um alles kurz vor der Pension zurückzuzahlen.

Nachrichten über eAMS-Konto – nur Geldforderung kam per Brief

Dabei stolperte die 59-Jährige über ihr eAMS-Konto, denn: Da sie sich mit 30 Stunden die Woche ihrer Arbeit widmete und mit Briefen oder Mails rechnete, verpasste die Niederösterreicherin wichtige Nachrichten des Arbeitsmarktservices. Die Messages kamen nämlich über das digitale eAMS-Konto.

In einer Nachricht verlangte das AMS einen Jahresgehaltszettel. Dass dem Arbeitsmarktservice die Gehaltsliste für das Jahr 2022 von Renate fehlte, merkte die Angestellte erst, als die Rückforderung von stolzen 2.704,65€ ins Haus kam – per Post.

Erst als das AMS Geld von Renate forderte, bemerkte die Niederösterreicherin, dass etwas nicht stimmt.
Erst als das AMS Geld von Renate forderte, bemerkte die Niederösterreicherin, dass etwas nicht stimmt.
Leserreporter

Für Renate ist solch eine Vorgangsweise unfassbar: "Ich bin meinen Verpflichtungen immer nachgekommen und rechnete nie damit, dass ich neben meiner Arbeit täglich auf das eAMS-Konto schauen muss! Dort kamen die Forderungen nach Dokumenten an, aber die Rückforderung des Geldes wurde mir als einzige Message per Brief geschickt!"

AMS verlangt Kombi-Lohn vollumfänglich zurück

Das AMS Niederösterreich überprüfte den Fall sorgfältig: "Wir sind leider zu dem Ergebnis gekommen, dass die Frau die Kombi-Lohnförderung zurückzahlen muss." Der Kombi-Lohn werde demnach nach Vorlage eines Gehaltszettels zu Beginn der Förderung berechnet und ausbezahlt.

Diesen Gehaltszettel habe Renate zwar übermittelt, "allerdings muss auch am Ende des vereinbarten Förderzeitraumes dem AMS die Arbeits- und Lohnbestätigung übermittelt werden, da sich in der Zwischenzeit die Entlohnung verändert haben kann. Wird dieser Nachweis am Ende des Förderzeitraumes nicht erbracht, ist das AMS verpflichtet, die Förderung zurückzufordern."

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