Lohndiskriminierung

Kollege bekam 400 € mehr – AK Wien hilft Buchhalterin

Lohnunterschiede bei gleicher Arbeit und Stundenzahl: Noch immer Alltag für Frauen in Österreich. 5.600 € erstritt nun die AK für eine Buchhalterin.

Wien Heute
Kollege bekam 400 € mehr – AK Wien hilft Buchhalterin
Gleiche Arbeit, gleiche Ausbildung: 400 Euro weniger für eine Angestellte, weil sie eine Frau ist
Bild: iStock

Gleiche Ausbildung, gleiche Arbeit, gleicher Lohn: Klingt logisch. Galt aber nicht für eine Buchhalterin aus Wien. Sie wurde aufgrund ihres Geschlechts erheblich schlechter bezahlt als ihr männlicher Kollege. Gegen diese Diskriminierung und Benachteiligung ging nun die Wiener Arbeiterkammer (AK) erfolgreich vor.

Arbeitgeber haben sich an das Gleichbehandlungsgesetz zu halten und damit an den Grundsatz von gleichem Lohn für gleiche Arbeit
Ludwig Dvořák
AK Bereichsleiter Arbeitsrecht und Rechtsschutz

Die AK erstritt für die Buchhalterin vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien eine Nachzahlung von über 4.200 Euro brutto plus Zinsen sowie eine Entschädigung von 1.400 Euro netto. Die Arbeiterkammer Wien hatte die Arbeitnehmerin bei einer Klage gegen Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts vor Gericht unterstützt.

18,4 Prozent weniger Gehalt für Frauen

Frauen verdienen in Österreich um 18,4 Prozent weniger als Männer – pro Stunde! Nur ein Drittel des Gender Pay Gaps ist strukturell begründet und damit statistisch erklärbar. Bei zwei Drittel dürfte es sich weitgehend um Entgeltdiskriminierung handeln, so die Arbeiterkammer Wien.

Im konkreten Fall war die Klägerin seit Mai 2018 als Buchhalterin bei einem Unternehmen beschäftigt und für die gesamte Buchhaltung zuständig. Als im Dezember 2018 ein männlicher Kollege in derselben Position eingestellt wurde, schulte sie ihn ein. Beide entnahmen die Buchungsaufträge abwechselnd aus einem gemeinsamen Arbeitskorb. Sie übernahmen gegenseitig die Vertretung bei Urlaub und Krankheit, hatten dieselbe Ausbildung und Berufserfahrung – und trotzdem verdiente der neue Kollege von Beginn an 400 Euro brutto mehr.

300 Euro weniger Gehalt – weil sie eine Frau ist

Zwar forderte die Buchhalterin die gleiche Bezahlung für die gleiche Arbeit ein. Doch trotz einer Gehaltserhöhung im Jänner 2019 blieb bis Ende ihres Arbeitsverhältnisses im Oktober 2019 ein Unterschied von rund 300 Euro brutto. Der Arbeitgeber hatte die Ausbildung und die Berufserfahrung des Mannes und der Frau unterschiedlich bewertet – erst vor Gericht wurde dem Arbeitgeber klar, dass das nicht haltbar war.

Der AK Bereichsleiter Arbeitsrecht und Rechtsschutz, Ludwig Dvořák sagte dazu: "Arbeitgeber haben sich an das Gleichbehandlungsgesetz zu halten und damit an den Grundsatz von gleichem Lohn für gleiche Arbeit. Dass ein Mann mit Selbstbewusstsein beim Bewerbungsgespräch besonders beeindruckt, ist kein Grund für Entgeltdiskriminierung." Um solche Benachteiligungen künftig zu vermeiden, fordert die AK die zügige Fortführung der Verhandlungen über die Lohntransparenz. Am 1. November ist darum der Equal Pay Day.

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    • In Österreich ist Lohndiskriminierung nach wie vor ein großes Problem, wie der Fall einer Buchhalterin aus Wien zeigt, die trotz gleicher Arbeit und Qualifikation 400 Euro weniger als ihr männlicher Kollege verdiente
    • Die Arbeiterkammer Wien erstritt für sie eine Nachzahlung und Entschädigung, und fordert nun verstärkte Maßnahmen zur Lohntransparenz, um solche Ungerechtigkeiten künftig zu verhindern
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