Politik
Kocher bleibt hart: Sonderfreistellung erst ab Oktober
Die "Sonderbetreuungszeit" im Quarantäne-Fall lief aus und soll erst im Oktober wieder einsetzen. Eltern und Arbeiterkammer protestieren.
Am 9. Juli lief die "Sonderbetreuungszeit" aus. Sie war eingeführt worden, um Eltern die Betreuung von Kindern in Quarantäne zu ermöglichen. Am 1. Oktober soll sie wieder aufleben, kündigte die Regierung am Montag an. Und dabei bleibt's – trotz Protesten von Eltern und der Arbeiterkammer. Die AK hatte am Dienstag in einer Aussendung kritisiert, dass Hunderte Eltern seit Schulbeginn mit Problemen zu kämpfen hätten, da sie derzeit keine Sonderbetreuungszeit in Anspruch nehmen könnten. Stattdessen müssten sie Urlaub oder Pflegeurlaub nehmen, so die AK. Sie fordert deshalb, dass die Regelung rückwirkend mit 1. September in Kraft treten soll.
Geht nicht, sagt Arbeitsminister Martin Kocher. Er verweist auf verfassungsrechtliche Gründe. In seinem Ministerium betont man aber, dass Eltern auch ohne die Sonderbetreuungszeit durch das Angestelltengesetz Anspruch auf eine Freistellung von bis zu zwei Wochen hätten. Das Recht auf Entgeltfortzahlung besteht in einem solchen Fall natürlich weiterhin. Das Festhalten am 1. Oktober erklärt man mit dem parlamentarischen Prozess. Schließlich finde die erste Nationalratssitzung nach der Sommerpause erst am 22. September statt. Dort muss das Gesetz erst beschlossen werden.
Die Sonderbetreuungszeit durch einen Erlass oder eine Verordnung schon früher in Kraft zu setzen, sei rechtlich nicht möglich, heißt es auf "Heute"-Anfrage.