Politik
Sanktionen – hier wird bei Arbeitslosen nachgeschärft
Arbeitsminister hat Sanktionen für Arbeitslose angekündigt, die gegen die Regeln verstoßen. Diese Vergehen sollen nun schärfer geahndet werden.
Die Corona-Zahlen erreichen neue Tiefstwerte, viele der restriktiven Maßnahmen der Regierung sind bereits aufgehoben worden. Die Wirtschaft erholt sich seit den Öffnungen, doch die Zahl der Arbeitslosen nimmt nur langsam ab. In einigen Bereichen aber zu langsam für die Regierung. "Auch wenn die Angebote sehr sehr gut sind, findet man niemanden", beklagte Arbeitsminister Martin Kocher am Sonntagabend in der ORF ZiB2 das Problem etwa aus Sicht der Hotelbranche.
Aus diesem Grund soll es nun mehr Sanktionen für Arbeitslose geben, wenn diese gegen die sogenannten Zumutbarkeitsbestimmungen verstoßen.
Der Arbeitsminister sieht darin allerdings "keine Verschärfung", sondern die "Wiederherstellung" des Vorkrisenzustands. In der Krise habe man noch das eine oder andere Auge zugedrückt – doch damit ist nun Schluss. "Ich glaube, dass jetzt der Zeitpunkt gekommen ist, das zu machen", so der Minister. "Wir setzen die bestehenden Regeln durch, nur etwas verbindlicher."
Was ist überhaupt zumutbar?
Die Zumutbarkeitsbestimmungen regeln, welche Job-Offerte für den jeweiligen Arbeitssuchenden als „zumutbar“ gelten. Heißt, die vermittelte Stelle muss den eigenen körperlichen Fähigkeiten entsprechen, die Gesundheit und Sittlichkeit nicht gefährden und es ermöglichen, gesetzlichen Betreuungspflichten nachzukommen. Wer sich um Kinder kümmern muss, muss aber zumindest für 20-Stunden-Jobs zur Verfügung stehen. Ebenso wird darin eine Maximaldauer des Arbeitsweges geregelt.
Das AMS hat jedoch den Auftrag, "Arbeitslosigkeit so rasch wie möglich zu beenden". Deshalb gibt es ein Limit für die Rücksichtnahme. Wenn etwa ein Akademiker nach den ersten 100 Tagen des Bezuges des Arbeitslosengelds noch immer nicht in einen Job im früheren Tätigkeitsbereich vermittelt werden konnte, dann ist für ihn auch eine Tätigkeit als Hilfshackler "zumutbar".
Wenn Wiener nach Tirol geschickt werden
Auch beim Lohn müssen unter Umständen Abstriche in Kauf genommen werden – nämlich dann, wenn die angebotene Entlohnung in den ersten 120 Tagen des Arbeitslosengeldbezuges mindestens 80 Prozent und danach mindestens 75 Prozent des letzten Gehalts im alten Job beträgt.
Ebenso ist etwa auch für verheiratete Wiener eine vermittelte Stelle in Tirol zumutbar. "Landesgrenzen sind für die Zumutbarkeit einer Beschäftigung ohne Bedeutung, ausschlaggebend ist, ob die Arbeitsstelle in angemessener Zeit erreichbar ist", heißt es beim AMS. Als "angemessene Zeit" gelten für die Job-Vermittler zwei Stunden – pro Fahrtrichtung.
Trotz Ehepartner oder Familie daheim könnte jedoch jeder (Langzeit-)Arbeitslose auch einen Saison-Job am anderen Ende des Landes aufs Auge gedrückt bekommen. Denn: "Falls eine tägliche Rückkehr nach Hause nicht möglich ist, sind auch Stellen zumutbar, bei denen eine entsprechende Unterkunft vom Dienstgeber bereitgestellt wird."
Schwarze Schafe sanktionieren
Wer diese Bedingungen nicht akzeptieren will, verstößt somit gegen die Zumutbarkeitsbestimmungen. Arbeitsminister Kocher beteuerte zumindest, dass die Sanktionen vor allem Arbeitslose treffen sollen, welche die Arbeitsaufnahme generell verweigern und die Teilnahme an Qualifikationsmaßnahmen und AMS-Terminen auslassen würden – "alles, wo es beim Großteil nicht die geringsten Probleme gibt."
Es gehe laut Kocher als Beispiel auch um Menschen, die nur geringfügig arbeiten wollten, aber voll arbeiten könnten. Wer das System dabei etwa mit Schwarzarbeit ausnutzen wolle, solle Sanktionen zu spüren bekommen.
Es geht darum, wieder eine Normalisierung der Lage herbeizuführen", betonte Kocher, der gleich mehrmals darauf pochte, die angedachten Maßnahmen nicht als Verschärfung zu bezeichnen. Man wolle "schwarzen Schafen signalisieren, dass das nicht mehr geht". Unter die Lupe werde man auch Branchen mit Lohndumping-Verdacht nehmen, etwa Paketzusteller und die Baubranche, so Kocher.