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Kracher! Für diese Ungeimpften gilt Lockdown nicht

Rund zwei Millionen Ungeimpfte befinden sich wieder im Lockdown – doch nicht alle Nicht-Geimpften sind davon auch betroffen. Die Ausnahmen.

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Lockdown für Ungeimpfte ist in Kraft.
Lockdown für Ungeimpfte ist in Kraft.
HERBERT NEUBAUER / APA / picturedesk.com (Symbolbild)

Seit Mitternacht gelten in Österreich wieder Ausgangsbeschränkungen. Betroffen sind Personen, die weder über ein gültiges Impfzertifikat verfügen noch nachweisen können, in den letzten 180 Tagen eine Corona-Infektion überwunden zu haben. Die Gründe für das Verlassen der Wohnung sind aus der Vergangenheit bekannt, also etwa für notwendige Besorgungen, Arbeit und Ausbildung oder für körperliche und psychische Erholung.

Die Ausgangsbeschränkungen gelten nicht für Personen mit 2G-Nachweis und für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr. Die entsprechende Verordnung von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein wurde vom Hauptausschuss des Nationalrats mit den Stimmen von ÖVP und Grünen genehmigt.

Mückstein schließt weitere Verschärfungen in den nächsten Wochen nicht aus. Das Ziel müsse letztlich eine Kontaktreduktion von rund 30 Prozent sein, um die 4. Corona-Welle zu brechen. Die Sonderregelungen treten ab Montag, dem 15. November in Kraft und sind auf zehn Tage befristet. Sie laufen daher bis 24. November. Anschließend ist eine Verlängerung der Maßnahmen erforderlich.

Diese Ungeimpften sind die Ausnahmen

Die Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte sollen der "Verhinderung eines Zusammenbruchs der medizinischen Versorgung" dienen, wie es im Verordnungsentwurf heißt. Weiterhin möglich bleibt der Gang zum Arzt und zu sonstigen Gesundheitsdienstleistungen oder der Weg zur Impfung. Auch die "Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse" sowie der Weg zur Ausbildung wird möglich sein. 2-G gilt künftig auch für den Handel, der über den täglichen Bedarf hinausgeht.

 Keinen 2G-Nachweis vorlegen müssen Kinder unter zwölf Jahren, schwangere Frauen und jene, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Wer erst eine Erstimpfung erhalten hat, aber mangels "Zweitstich" noch über kein gültiges Impfzertifikat verfügt, kann sich mit einem PCR-Test "freitesten". Für Kinder zwischen zwölf und 15 Jahren ist der sogenannte Ninja-Pass aus der Schule einem 2-G-Nachweis gleichgestellt.

"Bund legt Unterkante der Maßnahmen fest"

"Die 4. Welle trifft uns hart", argumentierte Gesundheitsminister Mückstein für ein entschlossenes Handeln, um das österreichische Gesundheitssystem zu schützen. Derzeit würde Österreich vor der Schwelle von 600 mit COVID-Patienten belegten Intensivbetten stehen, begründete der Gesundheitsminister den bevorstehenden bundesweiten Lockdown. Kontrollen sollen laut Minister umfangreich durchgeführt werden, beispielsweise im Zuge von Verkehrskontrollen. Setze sich die derzeitige Dynamik fort, so würden weitere Maßnahmen notwendig.

Mückstein hielt überdies fest, dass der Bund die "Unterkante" der Maßnahmen festlege. Bundesländern stehe es frei, punktuell weitere Maßnahmen zu setzen.

Lockdown "gelindeste Maßnahme"

Die ÖVP hält den Lockdown für Ungeimpfte für eine "tragfähige, angepasste und gelindeste Maßnahme". Josef Smolle räumte ein, die Lage in der Vergangenheit zu positiv eingeschätzt zu haben. Es werde stets im Interesse der Menschen gehandelt, argumentierte er. Die Differenzierung zwischen Geimpften und Ungeimpften sei sachlich gerechtfertigt. Ungeimpfte würden sich leichter infizieren, öfter schwerwiegend erkranken, öfter auf Intensivstationen behandelt und die Krankheit vermehrt weitergeben, so Smolle. Auch bei Kindern sei der Individualschutz gegeben, entgegnete er der FPÖ.

Es brauche besondere Schutzmaßnahmen, ging Ralph Schallmeiner (Grüne) mit der ÖVP einher. "Impfen schützt", zeigte er sich überzeugt und untermauerte dies mit dem hohen Anteil ungeimpfter Personen in Intensivstationen.

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