Klimaschutz
Klimawandel – AK fordert Anpassung des Arbeitsrechts
Hitze beeinträchtigt die Arbeitsleistung nicht nur im Büro, speziell am Bau können tropische Temperaturen zur gesundheitlichen Gefahr werden.
30 Grad im Büro, Schwitzen auf der Baustelle, Zugausfälle nach Stürmen oder Starkregen – die Klimakrise beeinflusst bereits jetzt unser Arbeitsleben. "Unser Arbeitsrecht ist allerdings nicht für den Krisenfall gemacht", sagte AK-Direktorin Silvia Hruška-Frank im Rahmen einer Pressekonferenz am Mittwoch in Wien, das habe schon Corona gezeigt. Die AK fordert nun von Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher ein klimafittes Arbeitsrecht.
Denn im Unterschied zu Corona wisse man aus tausenden Studien, was auf uns zukommt. Unsere Sommer werden immer heißer. 2022 gab es in Europa 15.000 Hitzetote, mehrere hundert davon in Österreich. Mit steigendem Temperaturanstieg infolge der Klimakrise gilt es, sich anzupassen.
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Hitzefrei ab 30 Grad "als letzte Konsequenz"
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssten in Innenräumen besser geschützt werden, etwa über Lüftungsmaßnahmen, Dämmung, Beschattung und Kühlung. Wenn der Arbeitgeber keine kühlere Alternative anbietet, fordert die AK "als letzte Konsequenz" ab 30 Grad bezahlt hitzefrei. Hitzefrei am Bau gilt ab 32,5 Grad im Schatten, allerdings ohne Rechtsanspruch für die Arbeiter. "Bitte nutzen", so die AK an die Baufirmen gerichtet, die anfallenden Kosten werden refundiert.
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2022 gab es an 24 Tagen für 38.842 Beschäftigte aus 1.351 Betrieben "hitzefrei". Das heißt, nur jeder 4. Bauarbeiter durfte bei starker Hitze seine Arbeit beenden. "Diese Schieflage kann nur mit einem Rechtsanspruch auf Hitzefrei gelöst werden – der Schutz von Leben und Gesundheit am Arbeitsplatz darf nicht länger von wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers anhängig sein", sagte Direktorin Hruška-Frank.
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Es gibt auch eine Hitze-App für Bauarbeiter, einfach im Google Play Store oder bei Apple runterzuladen. Damit können Bauarbeiter die genaue Temperatur messen. Die App schickt eine Warnung aus, wenn die nächstgelegene ZAMG-Messstelle die 32,5 Grad Celsius-Grenze erreicht. Dann kann der Arbeitgeber auf die "Hitzefrei"-Regelung hingewiesen werden. Bis vor kurzem hatten dazu nur Arbeitgeber Zugang.