Wirtschaft

Geld-Hammer: Erster Bonus kommt jetzt früher auf dein Konto

Der Klimabonus und Anti-Teuerungsbonus wird bereits ab September ausbezahlt. 300.000 Österreicher bekommen das Geld sogar noch früher.

Jochen Dobnik
Alle Österreicher erhalten den 500 Euro-"Superbonus" früher als geplant.
Alle Österreicher erhalten den 500 Euro-"Superbonus" früher als geplant.
Getty Images/iStockphoto

Im Klimaschutz- und Finanzministerium wurde in den vergangenen Wochen unter Hochdruck gearbeitet. Ursprünglich war die Auszahlung erst im Oktober geplant, nun erhalten alle Österreicher bereits ab September den Klimabonus und Anti-Teuerungsbonus – 300.000 kriegen das Geld sogar noch früher!

Erste Überweisungen in der letzten Augustwoche

"Die Teuerung ist ein reales Problem für viele Menschen in unserem Land, deshalb helfen wir seit Monaten mit unterschiedlichen Paketen und arbeiten mit Hochdruck an weiteren Entlastungsmaßnahmen. Wann immer es möglich ist, ziehen wir finanzielle Hilfen vor. Antiteuerungsbonus und Klimabonus bringen jeder Österreicherin und jedem Österreicher weitere 500 Euro. Für jedes Kind erhöht sich der Bonus um 250 Euro. Gemeinsam ist es uns gelungen, dass diese spürbare Entlastung bereits im September auf den Konten ankommt. Damit leisten wir einen weiteren Beitrag gegen die hohen Preise", erklärt Finanzminister Magnus Brunner.

Doch damit nicht genug. Nicht nur, dass der "Superbonus" bereits einen Monat früher als geplant ausbezahlt werden. Bei 300.000 Österreichern, die per Zufallsalgorithmus ausgewählt werden, landet das Geld bereits ab dem 25. August auf dem Konto!

Aufs Konto oder Gutschein

Der Klimabonus wird in zwei Varianten ausbezahlt. All jene, die eine aktuelle Kontonummer in FinanzOnline eingetragen haben oder Leistungen über die Pensionsversicherungsanstalt beziehen, bekommen das Geld auf das Konto überwiesen. Für jene, die vielleicht tatsächlich kein Konto besitzen oder von denen keine aktuellen Kontodaten vorliegen, wird es den Klimabonus als Gutschein geben.

Im Klimaschutzministerium (Gewessler, rechts) und im Finanzministerium (Brunner) wurde in den vergangenen Wochen unter Hochdruck gearbeitet.
Im Klimaschutzministerium (Gewessler, rechts) und im Finanzministerium (Brunner) wurde in den vergangenen Wochen unter Hochdruck gearbeitet.
TOBIAS STEINMAURER / APA / picturedesk.com

Egal in welcher Form: Für den Klimabonus ist kein Antrag notwendig. Die Auszahlung erfolgt automatisch. Wichtig: Wer über ein jährliches Einkommen von 90.000 Euro oder mehr verfügt, muss die 250 Euro aus dem Teuerungsbonus versteuern, die 250 Euro aus dem Klimabonus sind hingegen davon befreit.

"Herzlichen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klimaschutzministeriums und des Finanzministeriums, die dies möglich gemacht und in den vergangenen Wochen unter Hochdruck an der Umsetzung gearbeitet haben. Nun kommt das Geld noch rascher an", freut sich Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.

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    Das Finanzministerium rechnet vor: so viel sparen sich die Österreicher durch das Mega-Entlastungspaket.
    Das Finanzministerium rechnet vor: so viel sparen sich die Österreicher durch das Mega-Entlastungspaket.
    Screenshot BMF

    Weitere Geld-Boni im September folgen

    ➤ Ebenfalls ab September soll der Teuerungsausgleich für Personen mit niedrigem Einkommen huckepack mit den jeweiligen Leistungen ausbezahlt werden. 300 Euro gibt es für Bezieher von Sozialleistungen wie Arbeitslosen­geld, Notstands­hilfe, Pensions­vorschuss oder Umschulungs­geld sowie Mindest­pensionist und Langzeit­bezieher von Kranken- und Rehabilitationsgeld.

    ➤ Dazu gibt es im kommenden Monat auch eine Außerordentliche Einmalzahlung für Pensionisten. Diese macht je nach Höhe der Pension bis zu 500 Euro aus. Bis 1.566 Euro Netto-Pension gibt es den vollen Betrag, wer mehr als 1.812 Euro Netto-Pension bezieht, sieht davon nichts. Dazwischen wird gestaffelt.

    ➤ Bis spätestens Ende September wird außerdem die Aufstockung des Familienbonus Plus in Höhe von 2.000 Euro wirksam. Wer sich den Bonus nicht über die Lohnverrechnung auszahlen lässt, muss ihn nächstes Jahr in der Arbeitnehmerveranlagung (Einkommenssteuererklärung) für 2022 berücksichtigen. Das gilt auch für Selbständige.

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