Uniklinik Tulln

Klein und still geboren: Tulln gedenkt Sternenkindern

Sie haben das Leben nur gestreift und bleiben doch immer Teil unseres Lebens. Am 11. Oktober gedenkt Tulln zu früh geborenen und gestorbenen Kindern.

Sarah Marie Piskur
Klein und still geboren: Tulln gedenkt Sternenkindern
Am 15. Oktober ist internationaler Tag der Sternenkinder
iStock (Symbolbild)

Für manche Kinder endet das Leben noch bevor es richtig begonnen hat. Bei sogenannten "Sternenkinder" fallen Lebensanfang und Lebensende zusammen. Es sind all jene Kinder, die vor, während oder nach der Geburt versterben.

Sie hinterlassen Spuren und bleiben in ihren Familien lange in Erinnerung, auch wenn sie keine Chance hatten, gemeinsame Erinnerungen eines unbeschwerten Lebens zu schaffen.

Gedenkfeier an Uniklinik

Am 15. Oktober ist der internationale Tag der Sternenkinder. Zu diesem Anlass gestaltet die Krankenhausseelsorge der Uniklinik Tulln, gemeinsam mit der Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe, am 11. Oktober um 17 Uhr in der hauseigenen Kapelle eine Gedenkfeier.

Vergangenes Jahr wurde mit einer interreligiösen Segnungsfeier die neu errichtete Sternenkindergedenkstätte am Tullner Parkfriedhof eröffnet. Diese kann für Betroffene und Hinterbliebene nicht nur einen Ort der Erinnerung schaffen, sondern auch eine ehrenvolle Bestattung von Sternenkindern ermöglichen

Den Himmel erreicht

Der Begriff "Sternenkind" (oder "Engelskind") ist eine Bezeichnung all jener Kinder, die während der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt versterben. Der poetische Hintergrund des Namens kommt daher, dass die gestorbenen Kinder, den Himmel – also die Sterne – erreicht haben, noch bevor sie das Licht der Welt erblickten.

Früher war der Begriff vor allem für totgeborene Kinder, ab einem Geburtsgewicht von 500 Gramm gebräuchlich. Ab diesem Gewicht konnten Eltern auch ihre verstorbenen Kinder im Personenstandsregister eintragen lassen.

Aber: Etwa 20 bis 30 Prozent aller Schwangerschaften nehmen ein frühzeitiges Ende, noch bevor die Babys das halbe Kilo erreichen. Insbesondere Mütter sind von dem Verlust stark betroffen. Unabhängig des "gesetzlich geregelten" Gewichtes, das einem Ungeborenen den "Status" als Person ermöglicht. Im Jahr 2012 startete deshalb eine betroffene Mutter eine Petition zur Abschaffung dieser Regelung.

Erst seit dem 1. April 2017 ist es in Österreich möglich, auch frühverstorbene Kinder, mit einem Gewicht von unter 500 Gramm, standesamtlich eintragen und beurkunden zu lassen. Die Eintragung ist freiwillig, zeitlich unbegrenzt rückwirkend, mit einer ärztlichen Bestätigung von der Mutter oder des Vaters (mit dem Einverständnis der Mutter) möglich.

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    privat, iStock

    Auf den Punkt gebracht

    • In Tulln wird am 11.Oktober der zu früh geborenen und gestorbenen Kinder, den sogenannten "Sternenkindern", gedacht
    • Anlässlich des internationalen Tages der Sternenkinder am 15.Oktober findet in der Uniklinik Tulln eine Gedenkfeier statt, die von der Krankenhausseelsorge und der Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe organisiert wird
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