Novelle der Hebammenregelung

Fehlgeburt – neue Kassenleistung für betroffene Frauen

Ab sofort können Frauen im Falle jeden Schwangerschaftsverlusts nach der 18. Woche eine Hebammenbetreuung als Kassenleistung in Anspruch nehmen.

Heute Life
Fehlgeburt – neue Kassenleistung für betroffene Frauen
Der Verlust des ungeborenen Kindes reißt Betroffenen den Boden unter den Füßen weg.
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Das Procedere, wie man es kennt, verortet eine Hebamme in die Geburtsvorbereitung. Sie ist dazu da, der werdenden Mutter mit Rat und Tat zur Seite zu stehen – in der Schwangerschaft, während der Geburt, im Wochenbett und während der Stillzeit. Was aber, wenn es nicht zur Geburt kommt, weil die Schwangere plötzlich eine Fehlgeburt erleidet? Bislang hatten betroffene Frauen, die sich bereits in einem fortgeschrittenen Stadium der Schwangerschaft befanden und eine Fehlgeburt erlitten, keinen Anspruch auf die Hilfe einer Hebamme. Ab September 2024 ändert sich das nun.

Wird ein Kind mit mehr als 500 Gramm tot geboren oder verstirbt es während der Geburt, spricht man von einer Totgeburt, bei weniger als 500 Gramm von einer Fehlgeburt.

Lang ersehnte Neuregelung

Frauen, die nach der 18. Schwangerschaftswoche (SSW) eine Fehlgeburt erleiden, erhalten künftig Anspruch auf die Unterstützung durch eine Hebamme. Diese lang erwartete Änderung ist seit 1. September 2024 in Kraft und stellt eine bedeutende Erweiterung der bisherigen Regelung dar, die bislang nur bei Totgeburten und Geburten ab einem Geburtsgewicht von mehr als 500 Gramm Hebammenbeistand vorsah.

Betroffene Frauen können sich in Zukunft unbürokratisch an eine Hebamme wenden. Dafür ist bei der Hebammensuche auf der Website des Österreichischen Hebammengremiums (ÖHG) eigens ein Suchbegriff [„Betreuung nach Fehlgeburt und Totgeburt“] ergänzt worden.

Weitere Anliegen im Bundeskanzleramt deponiert

Das Österreichische Hebammengremium engagiert sich auch nach diesem Fortschritt weiterhin für die Verbesserung der Versorgung von Frauen mit Schwangerschaftsverlust. Vor allem die psychologische Betreuung nach einem solchen Verlust steht weiter im Fokus, sagt Gerlinde Feichtlbauer, Präsidentin des Österreichischen Hebammengremiums: "Weitere Forderungen des ÖHG, wie die nach einer psychologischen bzw. psychotherapeutischen Begleitung sowie einer angemessenen Zeit für Genesung und Trauer, wurden leider noch nicht erfüllt. Diese Anliegen sollen nun in einer vom Bundeskanzleramt eingerichteten Arbeitsgruppe besprochen werden. Bei der nächsten Tagung im Herbst dieses Jahres werden etwaige Entscheidungen und weitere Schritte besprochen."

Auf den Punkt gebracht

  • Ab sofort haben Frauen, die nach der 18 Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, Anspruch auf Hebammenbetreuung als Kassenleistung
  • Diese lang ersehnte Neuregelung, die seit dem 1 September 2024 in Kraft ist, ermöglicht betroffenen Frauen unbürokratisch Unterstützung zu erhalten, während das Österreichische Hebammengremium weiterhin für eine verbesserte psychologische Betreuung kämpft
red
Akt.