Einstweilige Verfügung
Klage gegen Benko-Mama – neuer Knaller vor Gericht
Hat René Benko sein Vermögen in Privatstiftungen versteckt? Wegen dieses Verdachts gibt es nun eine Einstweilige Verfügung gegen seine Mama Ingeborg.
Offiziell gibt sich der Milliarden-Pleitier René Benko mittellos, lebt angeblich von "niederen" 3.700 Euro im Monat. Daran hat nicht nur die Justiz so ihre Zweifel. Der Verdacht: Benko könnte sein Vermögen in den Familienstiftungen geparkt haben? Laut "Krone" habe es in zeitlicher Nähe zum Ausbruch der Signa-Insolvenz "eigenwillige Vermögensverschiebungen" gegeben.
Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Andreas Grabenwege hat deshalb eine Klage auf Übertragung der Stifterrechte an der Laura Privatstiftung (benannt nach Renés Tochter) gegen Benko-Mama Ingeborg eingebracht. Dabei wurde nun ein Etappenerfolg erreicht, wie der Kreditschutzverband von 1870 am Mittwochabend mitteilt. Demnach wurde die damit einhergehende Einstweilige Verfügung vom Landesgericht Innsbruck bewilligt. Die Entscheidung betrifft auch die Ingbe-Stiftung im Liechtensteiner Vaduz.
Klaus Schaller, Leiter des KSV1870 in Tirol, erklärt: "Der Insolvenzverwalter hat erreicht, dass Frau Ingeborg Benko aktuell nicht über die Stifterrechte nach freiem Ermessen verfügen kann." Eine rechtskräftige Entscheidung über die Klage selbst werde vermutlich noch Jahre dauern. Dass das schon in erster Instanz entschieden wird, gilt als "sehr unwahrscheinlich".
In der Zwischenzeit hätte Ingeborg Benko aber einen späteren Zugriff auf das Stiftungsvermögen vielleicht unmöglich machen können. Die Einstweilige schiebt dem nun per sofort einen Riegel vor. Konkret darf sie keine Änderungen an den Stiftungserklärungen bzw. den -statuten mehr durchführen – sofern sie dies in "Abstimmung mit Dritten" tut.
"Eine gute Nachricht"
"Unsere Behauptung lautet, dass Benko weisungsbefugt gegenüber seiner Mutter ist. Seine Mutter muss das aufgrund einer internen Vereinbarung machen", so Dietmar Czernich, Gründer der Innsbrucker Kanzlei CHG, der auch Grabenwege angehört. Diese Weisungsbefugnis sei durch die Insolvenz auf den Insolvenzverwalter übergegangen.
Dieses "Einfrieren" heißt aber nicht, dass die die Begünstigten – und laut den Anwälten mutmaßlich auch Benko selbst – inzwischen nicht weiter "bedacht werden" können. Auf den Stiftungszweck "Versorgung der Angehörigen" selbst hat die Gerichtsentscheidung keine Auswirkung."
Dennoch: "Für die Gläubiger ist dies eine gute Nachricht", so der KSV1870. Gleichzeitig werden die Erwartungen gebremst. Der juristische Weg, bis allenfalls Vermögen der Laura Privatstiftung als Haftungsfond für die Gläubiger von René Benko zu Verfügung steht, sei noch ein langer.