Anzahlung, Gutscheine und Co.

Kika/Leiner-Pleite: Das musst du jetzt wirklich wissen

Am Dienstag wurde bekannt, dass die Sanierung von Kika/Leiner nicht gelungen ist. Was das für die Kunden bedeutet? "Heute" hat den Überblick!

Maxim Zdziarski
Kika/Leiner-Pleite: Das musst du jetzt wirklich wissen
Kika/Leiner ist insolvent.
HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com

Der österreichische Möbelgigant Kika/Leiner ist wieder einmal pleite. Wie am Dienstag bekannt wurde, muss das Unternehmen einen Konkursantrag stellen. In einer Aussendung teilte man mit, dass man alles Menschenmögliche unternommen habe, um den Fortbestand des Unternehmens zu ermöglichen. Allerdings sei das unter den derzeitigen Rahmenbedingungen nicht möglich. Aktuell zittern 1.400 Angestellte um ihre Jobs.

Doch was heißt das jetzt für die Kunden? "Heute" fragte beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) genauer nach. VKI-Jurist Maximilian Eder erklärt, was Betroffene nun beachten müssen.

Zum derzeitigen Zeitpunkt (13.11.2024, 13.00 Uhr) ist allerdings noch unklar ist, ob und in welcher Form Kika/Leiner Insolvenz angemeldet hat. "In der Insolvenzdatei scheint das medial kolportierte neue Insolvenzverfahren noch nicht auf. Insofern können Aussagen zum Einzelfall nicht getroffen werden, sondern Konsument:innen nur allgemein über die Situation im Fall von Unternehmensinsolvenzen aufgeklärt werden", so VKI-Jurist Maximilian Eder.

Keine Anzahlungen mehr leisten

Grundsätzlich rät der VKI den Kunden nun keine Anzahlungen mehr zu tätigen. Erst, wenn die Ware vollständig übergeben wird, sollte der volle Preis bezahlt werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Anzahlung der Kunden nur mehr in der Höhe der Insolvenzquote zurückbezahlt wird. "Jedenfalls raten wir davon ab, Verträge mit Vorauszahlung mit dem Unternehmen zu schließen", so Eder weiter.

Insolvenzquote
Sobald ein Unternehmen wirklich in Konkurs geht, wird alles, was dem Unternehmen gehört, vom Insolvenzverwalter zu Geld gemacht. Das, was am Ende übrig bleibt, wird auf die Gläubiger aufgeteilt.

Beispiel: Mehrere Gläubiger haben bei einem Unternehmen 10 Millionen Euro an Forderungen offen. Das Inventar des Unternehmens wird nach dem Konkurs versteigert – dabei kommt 1 Million Euro zusammen. Dieser Betrag wird unter den Gläubigern aufgeteilt. In diesem Fall beträgt die Insolvenzquote dann 10 Prozent.

Wie sieht es mit Gewährleistungen und Garantien aus?

Wenn die bereits gekaufte Ware Mängel ausweist, müssen diese im Insolvenzverfahren angemeldet werden. In aller Regel wird aber nur die Höhe der Insolvenzquote gezahlt.

Was passiert mit den Gutscheinen?

Kunden können jetzt probieren, ihre Gutscheine möglichst rasch in den Filialen einzulösen. Falls dies nicht möglich ist, könne man probieren, direkt Gegenstände vor Ort zu kaufen, die man auch sofort mitnehmen kann. Ob dies bei Kika/Leiner noch möglich ist, ist laut dem Juristen aber ungewiss.

Doch was fix ist: Wer noch Gutscheine für Kika- oder Leiner-Filialen hat, muss diese schnellstmöglich, am besten noch am heutigen Mittwoch aufbrauchen. Denn die Gutscheine werden nur noch heute fix angenommen. Das bestätigte man seitens des Unternehmens auf "Heute"-Anfrage. Was den morgigen Donnerstag betrifft, zeigt man sich ungewiss. Der Hintergrund: Ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens können Gutscheine nicht mehr angenommen werden.

Bei einer Insolvenz ist die Einlösung von Gutscheinen prinzipiell nämlich nicht mehr möglich. Allerdings kann man im Insolvenzfall den Wert seines Gutscheins in der Insolvenzforderung anmelden. Allerdings fällt hier eine Gebühr von 25 Euro an und am Ende bekommt man ebenfalls nur die Insolvenzquote zurück, die sich oftmals im einstelligen Eurobereich bewegt. Ob sich das rentiert, sollte jeder im Einzelfall selbst für sich entscheiden.

Habe bereits eine Anzahlung für die neuen Möbel bezahlt. Was nun?

Im Falle einer Pleite hat der Insolvenzverwalter die Wahl, ob er an Stelle des Pleite-Unternehmens am laufenden Vertrag festhält. Kurz gesagt: Hat man eine Anzahlung für eine Küche geleistet, die aktuell aber noch nicht ausgeliefert wurde, kann der Insolvenzverwalter entscheiden, ob er diese noch liefert, oder nicht.

Die bereits geleistete Anzahlung können Kunden dann zu einer Insolvenzforderung anmelden. Und auch dann bekommt man nur die Insolvenzquote zurück.

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Auf den Punkt gebracht

  • Der österreichische Möbelgigant Kika/Leiner hat Insolvenz angemeldet, was erhebliche Auswirkungen auf Kunden und Angestellte hat
  • Kunden wird geraten, keine Anzahlungen mehr zu leisten und Gutscheine möglichst schnell einzulösen, da im Insolvenzfall nur die Insolvenzquote zurückgezahlt wird
zdz
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