Niederösterreich

"Kellervater" aus NÖ vor Prozess ins Ausland abgetaucht

"Außerstande, zu erscheinen" – Mit diesen Worten begründet Tom Landon (54) sein Fernbleiben von seinem Pfefferspray-Prozess. Denn er wanderte aus.

Christian Tomsits
Tom Landon war in Wien zu Gast im "Heute"-Studio. Nun befindet er sich weit weg von Österreich.
Tom Landon war in Wien zu Gast im "Heute"-Studio. Nun befindet er sich weit weg von Österreich.
Denise Auer

Betreff: "Höflich wie eindringlich erbetene Teilnahme per Video-Konferenz oder Vertagung" – Per Brief sagte der als "Kellervater" bekanntgewordene Tom Landon (54) kurzfristig seine Teilnahme bei der Verhandlung wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt am Mittwoch in Korneuburg ab.

Am 26. Jänner besuchten Behördenmitarbeiter im niederösterreichischen Obritz Tom Landon (54) in seinen kurz zuvor erworbenen Preßhäusern. In den nicht zur dauerhaften Bleibe zugelassenen Kellerhäusern wurden sechs unangemeldeten Kinder entdeckt. Der streitbare Niederösterreicher griff daraufhin laut Anklage zum Pfefferspray und wurde kurzzeitig festgenommen – eine Razzia der Cobra war die Folge.

Prozess wegen Pfefferspray-Einsatz

Nachdem sich alle Vorwürfe der Vernachlässigung und Kindeswohlgefährdung sich in Luft ausgelöst hatten, "Heute" berichtete, kam es nun zur Anklage wegen Widerstands und versuchter Körperverletzung. Der starrsinnige Lebenskünstler bedauert seinen Pfefferspray-Angriff zwar und bittet um Milde, doch packte noch vor der Verhandlung samt Familie seine Sachen und setzte sich ins "weit entfernte" Ausland ab. Nach "Heute"-Infos dürfte er sich außerhalb Europas aufhalten.

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    Der als "Kellervater" bezeichnete Tom Landon sprach mit <em>"Heute".</em>
    Der als "Kellervater" bezeichnete Tom Landon sprach mit "Heute".
    Denise Auer

    "Nun: In der Tat würde ich (ernstlich) gerne in Person an der für Mittwoch, 10. Mai 2023, anberaumten Verhandlung teilnehmen, sehe mich jedoch aufgrund fehlender Machbarkeit meiner Anreise außerstande, vor Ihnen zu erscheinen", so der 54-Jährige, der von Anwältin Astrid Wagner vertreten wird und für den selbstverständlich die Unschuldsvermutung gilt.

    17.000 Euro Kosten für Anreise

    Die errechneten Kosten "von Jet- und Helikopter-Fluglinien" würden in Summe rund 17.000 Euro ausmachen. "Ich sehe die Sinnhaftigkeit der Kostenhöhe jedoch nicht", so Landon im Schreiben. Es kommt nun zu einer Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten. Trotzdem wäre es wohl klüger gewesen, den Prozesstermin vor der "Flucht" noch abzuwarten.

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      Ian West / PA / picturedesk.com
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