Politik
Keine U-Haft mehr für jugendliche Straftäter
Der Nationalrat hat am Donnerstag eine Entschärfung des Jugendstrafrechtes beschlossen. Minderjährige Verdächtige werden so gut wie nie mehr in Untersuchungshaft sitzen müssen, dafür sollen verstärkt alternative Maßnahmen eingesetzt werden. Die FPÖ und Team Stronach stimmten dagegen.
Bei Straftaten, die in die Zuständigkeit der Bezirksgerichte fallen, darf künftig gar keine U-Haft über Jugendliche verhängt werden. Darunter fallen beispielsweise Sachbeschädigung, Körperverletzung, Diebstahl oder unbefugter Gebrauch von Fahrzeugen.
Auch sonst ist U-Haft nur noch in Ausnahmefällen möglich und extra von Richtern und Staatsanwälten zu begründen. Viel öfter wird in Zukunft auf alternative Maßnahmen gesetzt, wie Jugendgerichtshilfe oder betreute Wohngemeinschaften. Diese haben sich schon in der Vergangenheit bewährt, nun wurden sie gesetzlich verankert.
Bessere Zukunftschancen
Der soziale Rückhalt soll durch sogenannte Sozialnetzkonferenzen mit Angehörigen, Freundeskreis, Nachbarn und Schule gestärkt werden. Dabei sollen Straftäter einen verbindlichen Zukunftsplan ausarbeiten, das Umfeld wird bei der Einhaltung unterstützen.
Auch der Strafantritt kann in Zukunft für Ausbildungszwecke länger aufgeschoben werden (von einem auf drei Jahre). Die besonderen Regeln für jugendliche Straftäter (u.a. niedrigere Strafuntergrenzen) gelten nun drei Jahre länger, bis zu einem Alter von 21 Jahren.
Tilgung von Straftaten
Auch das Tilgungsrecht wurde angepasst. Menschen, die aufgrund nicht mehr strafbarer sexueller Handlungen mit gleichgeschlechtlichen Personen verurteilt wurden, können diesen Eintrag nun aus dem Strafregister streichen lassen. Auch die Angehörigen und der Staatsanwalt können einen solchen Antrag stellen.
Die FPÖ und das Team Stronach haben am Mittwochabend gegen diese Entschärfungen gestimmt.