Politik

Keine U-Haft für Meinungsforscherin Sabine B 

Die in Folge der ÖVP-Hausdurchsuchungen festgenommene Meinungsforscherin kommt wieder auf freien Fuß. Die WkStA sieht keine Verdunkelungsgefahr.

Roman Palman
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Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft stellte keinen Antrag auf U-Haft.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft stellte keinen Antrag auf U-Haft.
Florian Schroetter / EXPA / picturedesk.com

Dienstag, 8 Uhr, klopften zwei Kripo-Beamte an der Tür eines Mehrparteienhauses im Nobelbezirk Döbling. Die Polizisten haben eine Festnahmeanordnung des Staatsanwalts dabei, klären die Bewohnerin über ihre Rechte auf. Es handelt sich um Sabine B., die Meinungsforscherin, gegen die durch den Chat-Skandal schwerwiegende Vorwürfe erhoben wurden.

Da B. kurz vor einer Razzia eine Festplatte gelöscht haben soll, bestand der Verdacht der Verdunkelungsgefahr. "Sie wirkte sehr ruhig, widersetzte sich nicht, auf Handschellen wurde verzichtet", so ein Augenzeuge im Gespräch mit "Heute".

Aus diesem Haus in Döbling wurde Sabine B. am Dienstag abgeführt.
Aus diesem Haus in Döbling wurde Sabine B. am Dienstag abgeführt.
"Heute"

B. wieder enthaftet

Die Verhängung der Untersuchungshaft hing ab da wie ein Damoklesschwert über der Meinungsforscherin. Am Donnerstagmorgen ist nun klar: Sabine B. muss nicht in U-Haft. Wie "Der Standard" berichtet, hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft diesbezüglich keinen Antrag gestellt.

"Die Voraussetzungen, die bei der Festnahme vorgelegen sind, liegen nicht mehr vor", wird ein Sprecher zitiert. Offenbar sieht man die Verdunkelungsgefahr nicht mehr gegeben. B. wurde daraufhin auch gleich enthaftet. Weitere Details will die Staatsanwaltschaft mit Verweis auf laufende Ermittlungen nicht nennen.

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