Politik
Keine U-Haft – Chat-Schmid darf nach Verhör ausreisen
Thomas Schmid wurde am Montag mehrere Stunden lang von Korruptionsjägern in Wien befragt. Im Gegensatz zu Sophie Karmasin blieb er auf freiem Fuß.
Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid verließ die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKSta) am Montag als freier Mann. Wie von "Heute" berichtet, war der 46-Jährige extra für die Einvernahme von Amsterdam nach Wien geflogen. Die allererste Befragung des in der Chat-Affäre Beschuldigten dauerte mehrere Stunden. In Untersuchungshaft wurde er gemäß "Heute"-Infos nicht genommen. Er lebt mittlerweile in Holland, hat keinen Wohnsitz mehr in Wien und darf ungehindert reisen.
WKSta: "Keine Auskunft"
Die WKSta wollte dies auf Anfrage weder bestätigen noch dementieren, hielt lediglich fest: "Wir geben zu einzelnen Ermittlungsschritten grundsätzlich keine Auskunft." Der frühere Top-Manager (Jahresgage rund eine halbe Million Euro) erschien im Rollkragen-Pulli und mit Haube bei der Staatsanwaltschaft in der Wiener Dampfschiffstraße (Landstraße). Begleitet wurde er von seinem Anwalt Thomas Kralik.
Bilderstrecke: Thomas Schmid in Wien
Packt Schmid jetzt aus?
Thomas Schmid erlangte durch seine flapsigen Chats ("Hure der Reichen", "Ich liebe meinen Kanzler") für landesweite Bekanntheit. Rund 300.000 Chats konnten Ermittler aus seinem iPhone rekonstruieren. Die Nachrichten kosteten Sebastian Kurz letztlich das Amt – und brachten einigen seiner engsten Vertrauten Beschuldigtenstatus ein. Ob er den Altkanzler bei seiner Einvernahme am Montag belastet hat, blieb vorerst offen. Gretchenfrage für die Ermittler: ob Kurz das "Beinschab-Tool" beauftragte. Wie berichtet, sollten frisierte und mutmaßlich über Steuergeld bezahlte Umfragen Kurz in einem besseren Licht erscheinen lassen. Die Unschuldsvermutung gilt.
Planen Ermittler weitere Schritte?
In Untersuchungshaft sitzt bis dato einzig Ex-Familienministerin Sophie Karmasin. Sie soll sich bei den Ermittlungen nicht sehr kooperativ verhalten hat. Die Staatsanwaltschaft nimmt Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr an. Bleibt sie die einzige? Wie "Heute" erfuhr, sind im Ermittlungsakt derzeit wieder zahlreiche Ordnungsnummern ausgenommen – was auf unmittelbar bevorstehende Zwangsmaßnahmen (Hausdurchsuchungen, Telefonüberwachungen oder gar Festnahmen) hindeuten könnte. Die Korruptionsjäger lassen sich jedoch nicht in die Karten schauen...