Politik

Keine Rede von Stufenplan in neuer Corona-Verordnung

Tagelang wurde am neuen Corona-Stufenplan, gekoppelt an die Situation in den Intensivstationen, gefeilt. In der neuen Verordnung fehlt er jedoch. 

Rene Findenig
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Ein Patient auf der Intensivstation des Universitätsklinikums Tulln. Vom Stufenplan ist in der Verordnung nichts zu finden.
Ein Patient auf der Intensivstation des Universitätsklinikums Tulln. Vom Stufenplan ist in der Verordnung nichts zu finden.
HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com

Mit einem Stufensystem will die heimische Regierung ab dem 15. September den nach oben schießenden Corona-Zahlen Herr werden. Geknüpft ist der neue Verschärfungsplan vor allem an einen Faktor, nämlich die bundesweite Auslastung der Intensivstationen mit Corona-Patienten. Je nach "Prozenthürde", also ob 10, 15, oder 20 Prozent Corona-Patienten die Intensivstationen füllen, sind eigene Maßnahmen angedacht (siehe Box weiter unten).

Am Montag und Dienstag war das Staunen allerdings groß, denn nach tagelangen Beratungen und Ankündigungen ist in der neuen Corona-Verordnung nichts vom Stufenplan zu lesen. Heißt: Die Maßnahmen werden im Text überhaupt nicht an die Lage in den Intensivstationen gekoppelt, sondern "einfach so" verhängt.

"Nicht die beste Herangehensweise"

Der Grund für das Fehlen der Stufen ist kurios: Es handle sich um eine "dynamische Situation", so das Gesundheitsministerium gegenüber dem ORF und der Stufenplan sei eine "politische Willenserklärung". Diesen aber in der Verordnung festzuhalten, sei "nicht die beste Herangehensweise".

Ein Sprecher führte dabei weiter aus, dass die Maßnahmen je nach Stufe angepasst werden müssten, in den Verordnungserläuterungen heißt es zudem, man befürchte "eine weitere Verschlechterung der epidemiologischen Lage".

Neue Maßnahmen brauchen neue Verordnungen

Die Folge: Die aktuelle Verordnung beinhaltet abseits vom Fehlen des kompletten Stufensystems ausschließlich die Maßnahmen der Stufe 1 mit einer Ausweitung der FFP2-Maskenpflicht auf viele Bereiche des täglichen Lebens. Für alle weiteren Maßnahmen muss es nun weitere Verordnungen geben.

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