Politik

Keine Rache: So begründet Justiz die Strache-Razzia

Heute Redaktion
Teilen

Für HC Strache ist die Razzia in seinen privaten Wohnräumen ein "weiterer politischer Angriff". Details aus der Anordnung der Staatsanwaltschaft suggerieren das Gegenteil.

Die Justiz hatte gute Gründe für die Hausdurchsuchungen bei Heinz-Christian Strache, Johann Gudenus und Novomatic-Chef Harald Neumann. Das geht aus der Anordnung zur Hausdurchsuchung hervor, die "Heute.at" vorliegt.

Es geht dabei um die Bestellung eines FPÖ-nahen Kandidaten in den Vorstand der Casinos Austria AG. Peter Sidlo wurde Finanzvorstand. Und das, obwohl er als nicht qualifiziert genug dafür eingestuft wurde. Die Novomatic, als Miteigentümerin der Casinos Austria AG, schlug Sidlo für den Posten vor.

"FPÖ-Novomatic-Deal"

Und genau hier kommen Ex-FPÖ-Klubchef Johann Gudenus, Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache und der ehemalige Staatssekretär Hubert Fuchs (auch FPÖ) ins Spiel.

Sie sollen der Novomatic im Gegenzug für die Nominierung Casino-Lizenzen in Wien und eine nationale Online-Gaming-Lizenz versprochen haben. Weiters versprach Gudenus, im Falle eines Wahlsieges der FPÖ bei der nächsten Wien-Wahl, das "kleine Glücksspiel" wieder einzuführen. Hubert Fuchs soll sich zudem mit Novomatic-Eigentümer Johann Graf in London getroffen haben, um den Deal zu "akkordieren".

Keine Racheaktion

Das das alles keine "Racheaktion" oder ein "politischer Angriff" ist, wie HC Strache in einer ersten Reaktion behauptete, erklärt die Staatsanwaltschaft auch. Denn die Gründe für die Razzien kommen von einer sehr fundierten anonymen Anzeige, die bei den Behörden einlangte. Das ist der erste Punkt.

Zweiter und dritter Punkt: Die Aussagen aus dem Ibiza-Video passen zu den Behauptungen der Anzeige. Außerdem scheint Hubert Fuchs im Februar 2019 tatsächlich in London gewesen zu sein.

Vierter Punkt: Eine solche anonyme Anzeige kann für eine Hausdurchsuchung reichen, wenn die Vorwürfe – wie hier – "äußerst brisant" sind und gegen "höchste Beamte der Republik" (Strache, Fuchs) gerichtet sind.

Die Staatsanwaltschaft ist sich also sicher: die Anzeige ist glaubwürdig. Und schon vor den Hausdurchsuchungen sei es gelungen, Teile der Behauptungen zu bestätigen. (csc)