Niederösterreich
Kein Smartphone! Spott statt Billig-Essen für Wienerin
Weil Susann nur ein normales Handy hat, konnte sie ihre via "Too good to go"-App bestellten Waren beim Spar nicht abholen. "Es ist diskriminierend".
Die App "Too good to go" ermöglicht vielen Usern fürstliche Menüs um ein Schnäppchen und reduziert die Lebensmittelverschwendung. Viele Wiener sind begeistert, Susann P. (57) weniger.
App auf Laptop geladen
Denn die 57-jährige Notstandshilfebezieherin verzichtet bewusst auf ein Smartphone, hat ein ordinäres Handy ohne Apps. Dennoch wollte die im Waldviertel geborene Wienerin via "Too good to go" günstige Lebensmittel kaufen. Sie lud die App auf den Laptop, registrierte sich und bezahlte via Paypal. Somit durfte die Vegetarierin scheinbar ein Gebäcksackerl um 3,90 Euro und ein Veggi-Mix-Sackerl um 4,90 Euro ihr Eigen nennen.
Also begab sich die gelernte Grafikerin und Gärtnerin zur vorgeschriebenen Zeit zum genannten Supermarkt im Bezirk Korneuburg, sah auch prompt ihre beiden Sackerl an der Kasse. Susann P. zeigte den Zettel mit den zwei ID-Nummern, doch die Sackerl blieben im Shop. "Man brauche ein Smartphone, sowas hätte es noch nie gegeben, man müsse ja gegenwischen am Smartphone", berichtete Susann P.
Trotz bereits erfolgter Bezahlung bekam die Wienerin ihre Waren nicht: "Ich sagte auch, dass es diskriminierend sei, nur weil ich kein Smartphone hätte. Daraufhin wurde ich nur lächerlich gemacht." Hinter den Regalen sei sogar noch verdutzt telefoniert worden.
"Die junge Kassierin meinte aber, sie hätten einen Verlust, wenn sie mir die Sackerl aushändige. Ich sagte noch, dass ich Notstandshilfe (650 € im Monat, Anm.) beziehen würde, aber es war nichts zu machen, die Mitarbeiter blieben beinhart. Wahrscheinlich haben sie die Sackerl dann weggeschmissen", so die im Bezirk Gmünd geborene Floridsdorferin.
"Kein Smartphone, kein Essen! Ich fühlte mich noch schlechter, noch minderwertiger, noch ärmer" - so die gelernte Grafikerin Susann P. (57) aus Wien, die derzeit 650 Euro vom AMS bekommt.
Die am Boden zerstörte Wienerin erkundigte sich am nächsten Tag beim Konsumentenschutz und schrieb an "Too good to go". "Ausnahmsweise" wurde der 57-Jährigen das Geld, knapp 9 Euro, retourniert. "Warum bekam ich eine schriftliche Bestätigung mit Abholadresse, Abholzeit und ID-Nummer, wenn ich dann die Sachen doch nicht abholen kann? Ich fühlte mich noch schlechter, noch minderwertiger, noch ärmer."
Supermarkt bedauert es
Ein Konzern-Sprecher meinte dazu am Montag auf "Heute"-Anfrage: "Unsere Mitarbeiterin im Supermarkt hat leider nicht richtig gehandelt, es tut uns leid. Sie hätte der Dame die zwei Sackerl - auch ohne Smartphone und nur mit ID-Code auf Papierzettel - aushändigen sollen."