Niederösterreich
Kein Gender-Verbot! Aber Amtssprache wird vereinfacht
Schwarz-blau will in NÖ nach dem Coronafonds die nächste Maßnahme setzen: Gendersternchen und Binnen-i soll in offiziellen Dokumenten verschwinden.
Groß war die Schnappatmung und Aufregung auf Twitter, als die schwarz-blaue Landesregierung in NÖ verkündet hatte, das Gendern in offiziellen Dokumenten der Landesbehörden zu unterlassen. Bereits Mitte Juni hatte es Aufregung im ORF rund um das Thema Gendern gegeben - mehr dazu hier.
VPNÖ-Manager Bernhard Ebner nannte die Diskussionen, nicht zu Unrecht, lächerlich. „Heute empört sich Österreichs Links-Twitter über ein angebliches ‚Gender-Verbot‘ in Niederösterreich. Das ist natürlich Unsinn. Es gibt natürlich kein ‚Gender-Verbot‘. Die selbsternannten Sprachsensiblen sind offenbar nicht in der Lage, mit dem Wort ‚Gendern‘ richtig umzugehen. Gilt etwa nur mehr das ‚Gendersternchen‘ als geschlechtergerecht und ‚Journalistinnen und Journalisten‘ nicht? Weil man dann ohnehin gleich das generische Maskulinum verwenden kann? Selbstverständlich nicht“, so VPNÖ-Landesgeschäftsführer Bernhard Ebner in einer Aussendung.
"Amtsdeutsch orientiert sich nicht an Twitter"
„Im gemeinsamen Arbeitsübereinkommen haben wir genau festgehalten, dass uns auch im Sinne der Integration einfache, verständliche und einheitliche Sprachregeln wichtig sind und wir uns dabei am Rat der deutschen Rechtschreibung orientieren. Woran auch sonst? Das ist die amtliche Instanz für eine einheitliche Sprache im gesamten deutschen Sprachraum. Und dieser Rat empfiehlt beispielsweise, Paarformen zu verwenden, wie ‚Journalistinnen und Journalisten‘, aber auf Genderstern und Gendergap zu verzichten. Genauso, wie es seit Jahren der Leitfaden des Landes vorsieht. Amtsdeutsch orientiert sich am Rat der deutschen Sprache und nicht an Twitter. Jetzt wird geprüft, ob es Bereiche gibt, wo es gemäß dem Rat etwas anzupassen gäbe und dann wird das Ergebnis kommuniziert“, so Ebner.
Die FPNÖ kündigte den neuen Erlass mit Ende August an. Die IG Autorinnen Autoren hatte indes „vorsorglich“ in einer Aussendung mitgeteilt, „dass das Land rechtlich keine Möglichkeit hat, einseitig in die individuellen Schreibweisen von Autor/inn/en einzugreifen“